450-Euro-Jobber müssen zwei Stunden weniger arbeiten


Ab dem 1. Januar gilt ein höherer Mindestlohn. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gibtsTipp für Minijobber in Braunschweig. Symbolfoto: NGG
Ab dem 1. Januar gilt ein höherer Mindestlohn. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gibtsTipp für Minijobber in Braunschweig. Symbolfoto: NGG | Foto: NGG

Braunschweig. Augen auf beim Mindestlohn: Wer in Braunschweig einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, soll die letzte Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).


Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen. „Für geringfügig Beschäftigte heißt das: entweder weniger arbeiten – oder mehr verdienen“, erklärt NGG-Geschäftsführer Manfred Tessmann. Eine 450-Euro-Kraft müsse zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten, um auf den gleichen Verdienst zu kommen, so Tessmann. Mindestlohn-Verdienern mit zehn Wochenstunden stünden am Monatsende knapp 14 Euro mehr zu.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gab es in Braunschweig zuletzt rund 24.000 geringfügig Beschäftigte – 2.960 davon allein im Gastgewerbe. „Dabei müssen viele Gastro-Beschäftigte mehr als die gesetzlichen 8,84 Euro pro Stunde bekommen. Arbeitet eine Servicekraft in einem Betrieb mit Tarifvertrag, liegt der Einstiegslohn in Niedersachsen bei 9,71 Euro“, betont der Gewerkschafter. Statt 51 Monatsstunden wie beim Mindestlohn müsse eine Kellnerin mit Minijob danach lediglich 46 Stunden arbeiten, rechnet Tessmann vor. Ein genauer Blick auf die letzte Monatsabrechnung lohne sich daher besonders.

„Allzu oft gilt der gesetzliche Mindestlohn jedoch nur auf dem Papier“, beklagt der NGG-Geschäftsführer. „Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist.“ So kam eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Ergebnis: Im Jahr 2015, als der Mindestlohn eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro.

Kritik an Unternehmen


„Es kann nicht sein, dass die Lohnuntergrenze von so vielen Firmen umgangen wird“, bemängelt die NGG Süd-Ost-Niedersachsen. Dies sei nicht nur ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, sondern auch ein „Schlag ins Gesicht“ vieler Beschäftigter, deren Einkommen damit erstmals spürbar steigen sollten. Die NGG hatte sich seit vielen Jahren für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt. Dieser hat Studien zufolge zu einem deutlichen Lohn-Plus in vielen Branchen geführt – trotz der Verstöße.

Zusätzlich zum Lohn-Check plädiert die Gewerkschaft für mehr Mindestlohn-Kontrollen in den Betrieben. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll müsse ihr Personal dafür kräftig aufstocken, fordert Tessmann: „Wer ein Gesetz verabschiedet, muss auch dafür sorgen, dass es umgesetzt wird. Nur so kann man schwarzen Schafen wirksam das Handwerk legen.“


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