97 Häftlinge dürfen Weihnachten bei der Familie feiern

von Robert Braumann


Symbolbild: T. Raedlein
Symbolbild: T. Raedlein



Region. Das Weihnachtsfest steht kurz vor der Tür und das Justizministerium zeigt für einige Knackis Milde – insgesamt 97 Strafgefangene dürfen ein paar Tage früher in die Freiheit. Auch aus unserer Region sind Betroffene dabei

Marco Hartrich Niedersächsisches, Justizministerium, erklärte die Situation: "Im Jahr 2015 wurden in Niedersachsen Strafgefangene auf freien Fuß gesetzt, deren Entlassung aus der Haft ohnehin in die Zeit vom 3. Dezember 2015 bis zum 2. Januar 2016 gefallen wäre. Die Weihnachtsgnade wurde Gefangenen auf Antrag gewährt. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung war, dass sich die Gefangenen seit dem 1. August 2015 ununterbrochen in Haft befanden, die zuständige Justizvollzugseinrichtung die Entlassung befürwortete und die Unterkunft und der Lebensunterhalt sichergestellt sind. Ausgeschlossen war eine vorzeitige Entlassung trotz Vorliegens der vorgenannten Bedingungen indessen dann, wenn die nicht vollständige Vollstreckung der Freiheitsstrafe das Eintreten von Führungsaufsicht verhindert hätte." Von der Weihnachtsgnade ausgeschlossen waren Gefangene, die wegen eines Tötungs- oder Sexualdelikts in Haft sind, während des Vollzuges eine weitere Straftat begangen haben oder schuldhaft verspätet von einem Freigang zurückgekehrt sind und zudem Gefangene, gegen die nach dem 30. Juni 2015 ein Arrest als Disziplinarmaßnahme verhängt worden ist.

Auch in unserer Region dürfen Knackis nach Hause


Von den 97 aufgrund der Weihnachtsamnestie entlassenen Strafgefangenen kamen neun Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel beziehungsweise aus der Abteilung Braunschweig. Von diesen neun Strafgefangenen meldeten sich acht mit ihrer Entlassungsadresse im Bereich Wolfenbüttel/Braunschweig an, wo sie auch vor der Inhaftierung wohnhaft waren, so das Justizministerium.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität