Ab 2018: Höhere Gebühren für Straßen, Abwasser und Abfall

von Marian Hackert


Ab dem 1. Januar 2018 werden die Gebühren für Abwasser- und Abfallentsorgung sowie für die Straßenreinigung erhöht. Symbolfoto: Werner Heise
Ab dem 1. Januar 2018 werden die Gebühren für Abwasser- und Abfallentsorgung sowie für die Straßenreinigung erhöht. Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Braunschweig. Die Gebühren für Abfallbeseitigung, Abwasserentsorgung und Straßenreinigung werden zum 1. Januar 2018 moderat steigen. Für eine entsprechende Erhöhung stimmten die Mitglieder des Rates der Stadt in der jüngsten Sitzung.


Bei den Gebühren für den Restabfall hatte es 2017 keine Erhöhungen gegeben, da sich Überdeckungen aus den Vorjahren gebührenmindernd ausgewirkt hatten. Überdeckungen gibt es nach wie vor, nur wirken sie sich gegenüber den Kostensteigerungen nicht so stark aus. Diese beruhen überwiegend auf den mit ALBA vertraglich vereinbarten Indexanpassungen. Es ergibt sich eine Erhöhung von 1,1 Prozent beim Restabfall (bei einem 120-Liter-Behälter mit 14-tägiger Leerung von 16,72 Euro auf 16,90 Euro im Monat) und von 1,2 Prozent beim Bioabfall (bei einem 120-Liter-Behälter von 15,44 Euro auf 15,62 Euro im Monat). Die Pauschalbeträge für die Sperrmüll-Abholung und die Anlieferung von Rest- und Grünabfall in Watenbüttel verändern sich nicht.

Schmutzwasser


Bei der Schmutzwasserbeseitigung wird eine Erhöhung von 1,2 Prozent vorgeschlagen (von 2,54 Euro pro Kubikmeter auf 2,57 Euro), für das Niederschlagswasser von 3,9 Prozent (von 5,59 Euro/10 Quadratmeter auf 5,81 Euro). Hier hatte es in den Jahren 2015 und 2016 Entlastungen bei der Gebühr gegeben als Folge einer Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Seit 2017 steigen die Gebühren wieder leicht, überwiegend als Folge von geringeren Überdeckungen, Indexanpassungen der an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH zu zahlenden Betriebsentgelte und erhöhter Aufwendungen für die Abwasserreinigung durch den Abwasserverband Braunschweig. Die Steigerung liegt unterhalb der Werte, die im Rahmen der Abwasserprivatisierung prognostiziert worden waren. Die Niederschlagswassergebühren liegen auch mit der jetzt vorgeschlagenen Steigerung noch unterhalb der Werte, die vor der Umsetzung des Gerichtsurteils 2014/2015 galten.

Straßenreinigung


Bei den Straßenreinigungsgebühren wird eine Erhöhung von durchschnittlich 2,5 Prozent (je nach Reinigungsklasse zwischen 0 und 2,6 Prozent) vorgeschlagen. Dies liegt im Rahmen der Erhöhungen der vergangenen Jahre und ist unter anderem auf Indexsteigerungen, also die Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, zurückzuführen. Diese Erhöhung wird in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Zudem wird vorgeschlagen, künftig die Kosten für die Wildkrautbeseitigung in die Kalkulation mit einzubeziehen. Diese soll im kommenden Jahr ausgeweitet werden. Gebührenmindernd wirken sich Änderungen beim Niedersächsischen Straßengesetz aus, wonach künftig 25 Prozent der Straßenreinigungskosten durch die öffentliche Hand zu tragen sind. Bisher waren es 23,9 Prozent.


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