AfD zu Altersfeststellung von unbegleiteten Ausländern


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Braunschweig. Die AfD Braunschweig stellt in einer Pressemitteilung die Frage, ob das Jugendamt nach geltendem Recht bei der Altersfeststellung von unbegleiteten Ausländern handelt. Wir veröffentlichen diese ungekürzt und unkommentiert.


Insbesondere durch die schrecklichen Morde an Mia in Kandel und Maria in Freiburg ist die Praxis der Altersfeststellung bei unbegleiteten Ausländern in den Focus der Öffentlichkeit geraten. Der Mörder von Mia aus Kandel gab bei seiner Einreise als Alter 14 Jahre an. Die medizinische Altersuntersuchung ergab im Nachhinein ein Alter von mindestens 18,5 Jahren. Der Mörder von Maria aus Freiburg gab bei seiner Einreise an, 16 Jahre alt zu sein. Hier ergab das medizinische Gutachten ein Mindestalter von 25 Jahren.

Ausländer, die angeblich minderjährig, tatsächlich aber volljährig sind, verursachen hohe Kosten und gefährden Kinder und Jugendliche in Deutschland. Im SGB 8, §42f steht zur Altersfeststellung von ausländischen Personen: Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen.

In Braunschweig wurde bisher bei niemanden eine medizinische Altersuntersuchung durchgeführt. Dies bedeutet, dass das Jugendamt in Braunschweig in einer Art Selbstermächtigung den Grenzbereich zwischen Volljährigkeit und Minderjährigkeit willkürlich auf 0 Tage setzt. Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt einen Antrag zur medizinischen Altersfeststellung unbegleiteter Ausländer eingebracht, der bei den anderen Fraktionen zum Teil Empörung hervorrief und abgelehnt wurde. Muss es auch in Braunschweig erst zu einem Mord wie in Kandel oder Freiburg kommen, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden?

Die AfD-Fraktion wird sich weiter für die deutschen Bürger einsetzen und prüft weitere Schritte, um gegen die aus unserer Sicht unzureichende und enventuell unrechtmäßige Praxis der Altersbestimmung in Braunschweig vorzugehen.


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