Alte Heizöltanks müssen geprüft werden


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Braunschweig schreibt ab Mitte November rund 500 weitere Betreiberinnen und Betreiber von alten Heizöltanks an. Die Tanks müssen durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Das teilt die Verwaltung in ihrer Presseerklärung mit.


Betroffen seien oberirdische Heizölanlagen mit einer Größe von 1.000 bis 10.000 Litern, bei denen bisher noch keine sogenannte Inbetriebnahmeprüfung durchgeführt wurde.

Mehr als 1.500 Betreiberinnen und Betreiber wurden bereits angeschrieben. Inzwischen wurden diese Heizölanlagen zum weitaus größten Teil geprüft und die Berichte an die Stadtverwaltung geschickt. Mehr als 80 Prozent der Anlagen wiesen erhebliche Mängel auf. Mit der entsprechenden Mängelbeseitigung müssen die Betreiberinnen und Betreiber einen Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz beauftragen. Sofern eine Heizölanlage nicht mehr genutzt wird, sollte dies der Verwaltung schriftlich oder telefonisch gemeldet werden, um unnötigen Aufwand oder Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen auf www.braunschweig.de/heizoeltank.

Hintergrund


Das Land Niedersachsen hatte 1997 mit einer Verordnung eine Inbetriebnahmeprüfung für oberirdische Heizöl- oder Dieseltankanlagen in der genannten Größenordnung festgelegt. Aus der Verordnung ging nicht hervor, ob Anlagen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren, unter diese Prüfpflicht fielen. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hatte die Stadt Braunschweig deshalb keine nachträgliche Prüfung bestehender Anlagen veranlasst.

Klarheit bezüglich der Rechtslage schuf das Verwaltungsgericht Braunschweig im Jahr 2014 mit einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Goslar und einem Betreiber einer solchen Heizölanlage: Die Prüfpflicht bei Inbetriebnahme gilt auch für seinerzeit schon bestehende Anlagen und ist einmalig nachzuholen. Das Gericht ging in der Urteilsbegründung davon aus, dass gerade Altanlagen eine Gefährdung von Gewässern darstellen können. Die Prüfung der alten Heizöltanks durch einen Sachverständigen liegt daher auch im Interesse des jeweiligen Betreibers, dem bei einem Defekt der Anlage erhebliche Kosten entstehen können.


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