Altersfeststellung von Geflüchteten: Im Zweifel durch den Arzt?

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Soll zukünftig ein Arzt konsultiert werden, wenn es Zweifel gibt, ob ein Geflüchteter wirklich minderjährig ist. Symbolfoto: pixabay
Soll zukünftig ein Arzt konsultiert werden, wenn es Zweifel gibt, ob ein Geflüchteter wirklich minderjährig ist. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Derzeit wird in Braunschweig die Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Zweifelsfall mittels einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ durch das Jugendamt vorgenommen. Geht es nach der AfD, soll sich das ändern. Die Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der in diesen Fällen eine medizinische Untersuchung vorsieht.


"Das Jugendamt der Stadt Braunschweig überprüft im Rahmen der Inobhutnahme ausländischer Personen gem. § 42 a SGB VIII die Minderjährigkeit über die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ hinaus durch medizinische Verfahren immer dann, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen und es sich bei diesen nicht zweifelsfrei um Kinder (unter 15 Jahre) im Sinne von § 7 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII handelt. Bei Verweigerung der laut § 42f SGB VIII notwendigen Zustimmung des Betroffenen wird von dessen Volljährigkeit ausgegangen", heißt es im Antrag, der erstmals im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am morgigen Mittwoch diskutiert wird.

Nach Ansicht der AfD, verursachten Ausländer, die angeblich minderjährig, tatsächlich aber volljährig sind, hohe Kosten und gefährdeten Kinder und Jugendliche in Deutschland.

"Verfahren nicht rechtmäßig"


"In Braunschweig traten laut Aussage der Verwaltung bei 25 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Ausländern Zweifel an den Altersangaben auf und wurde bei 25 Prozent das Alter aufgrund der „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ höher angesetzt als angegeben", heißt es in der Begründung des Antrages. Dieses Verfahren sei nicht rechtmäßig, da §42f SGB VIII im Zweifel eine medizinische Altersbestimmung rechtlich vorschreibe.

Weiter hätten die Fälle in Kandel und Freiburg gezeigt, dass bei der „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ mit sehr viel "Nachsicht" agiert werde.

Durch konkrete, transparente und unabhängige Kriterien, ab wann es sich um Zweifelsfälle handele, werde das Jugendamt entlastet und die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.


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