Anlegerklagen gegen VW: Oberlandesgericht bestimmt Fahrplan


Termin und Ort der mündlichen Verhandlung sollen voraussichtlich bis spätestens Juni 2017 mitgeteilt werden. Foto: Archiv
Termin und Ort der mündlichen Verhandlung sollen voraussichtlich bis spätestens Juni 2017 mitgeteilt werden. Foto: Archiv | Foto: Magdalena Sydow

Braunschweig. In dem beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Musterverfahren hat der dritte Zivilsenat kürzlich den Verfahrensgang bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung festgelegt.


Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung sollen alle Verfahrensbeteiligten zunächst bis zum Jahreswechsel 2017/2018 schriftlich Stellung nehmen. Die mündliche Verhandlung soll Anfang des Jahres 2018 beginnen. Mit Entscheidung vom 8. März 2017 hatte der Senat bereits die Deka Investment GmbH (Frankfurt a.M.) zur Musterklägerin im Musterverfahren bestimmt. Nach zwischenzeitlich erfolgter Abstimmung mit den Musterparteien hat der dritte Zivilsenat nun den folgenden Verfahrensgang bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung festgelegt.

Fahrplan bis November


Die Musterklägerin soll bis Ende Juni 2017 zu den tatsächlichen und rechtlichen Feststellungszielen aus dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5. August 2016 vortragen. Bis Ende September 2017 können die übrigen Kläger der bislang rund 1.490 ausgesetzten Anlegerverfahren gegen die Volkswagen AG als Beigeladene im Musterverfahren diesen Vortrag der Musterklägerin ergänzen. Die Volkswagen AG erhält als Musterbeklagte ihrerseits Gelegenheit, zu den Feststellungszielen Stellung zu nehmen. Bis Ende November 2017 könne die Musterklägerin dann schließlich im Rahmen einer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Musterbeklagten vortragen. Zudem können sich die Musterklägerin und die Musterbeklagte zu den Ergänzungen der Beigeladenen äußern.


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