Anmeldepflicht: Prostituiertenschutzgesetz wird umgesetzt


Beratungen und Anmeldungen sollen im September starten. Symbolfoto: aktuell24 (BM)
Beratungen und Anmeldungen sollen im September starten. Symbolfoto: aktuell24 (BM) | Foto: aktuell24 (bm)

Braunschweig. Das Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist, hat eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt, verbunden mit der Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs, insbesondere der Gesundheitsberatung. Außerdem werden Betriebe des Prostitutionsgewerbes erlaubnispflichtig.


Das Gesetz sieht Übergangsregelungen bis einschließlich 31. Dezember 2017 für schon tätige Prostituierte vor. Erst gegen Ende des Jahres müssen Anmeldung und gesundheitliche Beratung nachgewiesen werden können.

Beratung ist Voraussetzung für Anmeldung


Das Land hat noch nicht alle Verordnungen zum Prostitutionsschutzgesetz erlassen. Beratung und Anmeldung bei der Stadt Braunschweig starten nach derzeitigem Stand daher frühestens im September. Entsprechende Vorbereitungen laufen. Die Stadtverwaltung wird informieren, wenn Prostituierte Termine für die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig wahrnehmen können. Diese Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung.

Auch weitere Gespräche möglich


Die gesundheitliche Beratung wird insbesondere Fragen von Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung sowie Risiken von Alkohol- und Drogengebrauch umfassen. Sie ist vertraulich und wird durch erfahrene Sozialpädagoginnen erfolgen, die, falls gewünscht, weitere Gespräche und Unterstützungsleistungen anbieten können. Am Ende des Beratungsgespräches wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für die Anmeldung bei der Stelle Gewerbeangelegenheiten der Stadt Braunschweig erforderlich ist.


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