Anonyme Bestattungen: Stadt springt im Notfall ein

Grundsätzlich sind Angehörige verpflichtet, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen.

von Eva Sorembik


Wenn sich die Angehörigen nicht kümmern, tut es die Stadt. Symbolfoto: Anke Donner
Wenn sich die Angehörigen nicht kümmern, tut es die Stadt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Immer öfter ist der letzte Weg ein einsamer Weg. Ohne Familie, ohne Freunde. Der demografische Wandel in der Gesellschaft führt dazu, dass immer mehr Menschen alleine leben und oft einsam sterben. Folge: Es kommt immer öfter vor, dass es keinen Abschied am Grab gibt, sondern eine anonyme Bestattung. In Wolfsburg waren es im vergangenen Jahr 19 Fälle.


Damit liegt die Stadt im Vergleich zu Braunschweig (137 Fälle) und Salzgitter (rund 110 Fälle) weit hinten. In den Jahren davor hielt sich die Anzahl der sogenannten "ordnungsbehördlichen" Bestattungen mit 17 Fällen 2016 und 31 im Jahr 2015 ebenfalls in Grenzen.Eine Beurteilung der Tendenz ließe sich schwer abgeben, so Elke Wichmann vom Kommunikationsteam der Stadt Wolfsburg, da die Zahlen sichimmer nach den Sterbefällen und den zu ermittelnden bestattungspflichtigen Angehörigen richten würden.

Stadt springt im Notfall ein


Doch wie kommt es, dass in manchen Fällen statt der Familie Mitarbeiter der Stadt dafür sorgen, dass Verstobene ihre letzte Ruhe finden? Die Gründe können vielfältig sein.

Grundsätzlich sind Angehörige verpflichtet, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen, und zwar auch dann, wenn sie keinen Kontakt mehr zum Verstorbenen gehabt haben. Die Pflicht trifft in erster Linie die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, gefolgt von Kindern und Enkelkindern. Aber auch weitere Verwandte wie Eltern oder Geschwister können zur Bestattung verpflichtet sein. So sieht es das Gesetz vor. Im Alltag sieht es aber manchmal anders aus. „Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, die Angehörigen noch nicht ermittelt sind oder sie sich weigern, die Bestattung durchzuführen, so wird diese von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen Gemeinde veranlasst,“ erläutert Wichmanndie Hintergründe für sogenannte „ordnungsrechtliche“ Bestattungen.

Oft ist es auch eine Frage der Zeit. Gesetzliche Regelungen sehen nämlich vor, dass Leichen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden müssen. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen.

Anonym, schlicht und würdevoll


Wenn die Stadt die Bestattung in die Hand nimmt, dann läuft es recht schlicht, anonym und würdevoll ab, beschreibt Wichmann. Grundsätzlich gebe es in solchen Fällen eine Feuerbestattung. Die Urne werde in einem anonymen sozialen Grabfeld ohne Kennzeichnung auf einem Wolfsburger Friedhof beigesetzt. Ausnahmsweise sei auch eine Beisetzung in einem bestehenden Grab eines Angehörigen möglich. Allerdings nur, wenn dadurch keine weiteren Kosten für Grabpflege oder Liegezeit entstehen.

Angehörige müssen für Kosten aufkommen


Auch wenn die Kommune alles in die Wege leitet, heißt das nicht, dass der Steuerzahler für die Kosten, die neben den Kosten des Bestatters auch die allgemeinen Friedhofsgebühren umfassen, in jedem Fall aufkommen muss. Die Stadt versuche, sich die Kosten wiederzuholen, so Wichmann weiter. "Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die entstandenen Kosten geltend zu machen."

So könne die Behörde die Kosten beim Konto des Verstorbenen geltend machen oder der eingesetzte Nachlasspfleger überweist diese. Auch nachträglich ermittelte Angehörige können von der Stadt zur Kasse gebeten werden, berichtet die Stadtsprecherin. "Bei einigen Bestattungen von Menschen ohne Angehörige ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation eine Rückholung der entstandenen Kosten aber auch nicht oder nur zum Teil möglich".


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