Barbecue im Bürgergarten - Das muss beachtet werden

von Nick Wenkel


An drei Standorten sind bereits öffentliche Grillplätze entstanden. Foto: Stadt Braunschweig/Archiv
An drei Standorten sind bereits öffentliche Grillplätze entstanden. Foto: Stadt Braunschweig/Archiv

Braunschweig. In Braunschweig darf in den Grün- und Parkanlagen auch in diesem Jahr gegrillt werden. Auch das Aufstellen eigener portabler Grills ist gestattet. Doch selbstverständlich seien hier in jedem Fall Rahmenbedingungen einzuhalten, über die die Stadt Braunschweig informiert.


Wie die Stadt Braunschweig mitteilt, werde das Angebot jetzt durch neu errichtete öffentliche Grillplätze erweitert. Diese sind frei zugänglich und von allen Bürgern ohne Anmeldung nutzbar. Eine Reservierung der jeweiligen Anlage ist ebenfalls nicht nötig. Die Grillplätze können beispielsweise im Rahmen von Klassenfesten, Fahrradtouren oder eigens organisierten Grillfesten unter Freunden oder im größeren Familienkreis genutzt werden.

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Die Grillplätze in der Übersichtskarte. Karte: Stadt Braunschweig Foto:


An diesen Orten kann gegrillt werden


Schul- und Bürgergarten:Unter Beachtung der Öffnungszeiten der Parkanlage sind Sitzmöglichkeiten auf einer befestigten Fläche um einen zentrierten Grill vorhanden.

Ölpersee:Höhenverstellbarer Rundgrill, Tisch-/Bankkombinationen für etwa 20 bis 25 Personen. Weitere Sitzgelegenheiten in Form von Findlingen möglich.

Heidbergpark:Höhenverstellbarer Rundgrill, drei Tisch-/Bankkombinationen für mindestens 18 Personen. Weitere Sitzgelegenheiten in Form von Findlingen möglich.

DieseRegeln sind einzuhalten


Für die gesamte Dauer der Benutzung ist die Grillfeuerstelle ständig durch eine geeignete, volljährige Person zu beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Benutzung des Grillplatzes mit Kindern. Das Abbrennen von Abfällen, Laub und Ästen ist untersagt. Außerdemdürfen ausschließlich Grillkohle und handelsübliche Grillanzünder verwendet werden. Nach dem Grillen sind Müll und die weitgehend abgekühlten Kohlereste dann in den sich am Grillplatz befindlichen Behältern zu entsorgen.

Für Grillkohlereste und allgemeine Abfälle sind jeweils gesonderte Behälter aufgestellt. Diese sind entsprechend zu verwenden. Zur Beförderung der noch nicht ganz auskühlten Grillkohle ist entsprechendes Gerät (Kehrblech aus Metall) mitzuführen und zu verwenden. Der Grillplatz ist sauber zu hinterlassen.


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