Baugenehmigung fehlte: BIBS ärgern sich über Mini-Strafe für VW

von Robert Braumann


Symbolfoto: Braumann/Archiv
Symbolfoto: Braumann/Archiv | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Der Vorfall liegt zwar schon einige Zeit zurück, doch nach einer erneuten Bürgeranfrage, nahm die BIBS-Fraktion Kontakt zur Verwaltung auf, um zu klären, warum Volkswagen für das Bauen ohne Baugenehmigung nur eine geringe Strafe von 200 Euro erhalten habe.


Bereits im Jahr 2014 teilte die Stadt Braunschweig mit, dass eine Baumaßnahme auf dem Grundstück Hermann-Blenk-Straße 8 ohne Anbringung eines erforderlichen Bauschilds und ohne erforderliche Baugenehmigung erfolgte. Bei der Baumaßnahme handelte es sich um den Neubau eines Flugzeughangars und eines Verwaltungsgebäudes der Volkswagen Immobilien GmbH. Für so ein Vergehen seien laut BIBS-Fraktion ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro möglich. Die Ordnungswidrigkeiten seien aber mit einem Bußgeld von insgesamt 400 Euro geahndet worden. Die BIBS-Fraktion wollte nun wissen, warum die Strafe so gering ausgefallen sei, ob man VW eine Sonderstellung eingeräumt habe und ob solch geringe Strafen nicht zum Nachahmen einladen würden.

Stadt hält Strafe für angemessen


Die Stadt bemerkte, dass der Antragsteller den Tatvorwurf eingeräumt habe. Gegen den Verantwortlichen wäre bereits in einer anderen Angelegenheit ein Bußgeld von 100 Euro festgesetzt worden. Aufgrund des Wiederholungsfalles habe man das Bußgeld angemessen erhöht (verdoppelt). Bei der Bußgeldbemessung wurde berücksichtigt, dass es sich lediglich um Formalverstöße gehandelt habe. Die Verwaltung erklärte weiter: "Für das Gebäude wurde am 30.09.2013 eine Teilbaugenehmigung erteilt. Mit Datum vom 11.11.2013 ging eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ein mit dem Hinweis, dass bei Erteilung der Teilbaugenehmigung am 30.09.2013 aufgrund des Baufortschritts bereits vorher mit den Baumaßnahmen begonnen worden sein muss. Am 02.12.2013 fand eine Kontrolle vor Ort statt. Im Rahmen dieser Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass der seinerzeitige Stand der Bauarbeiten nicht über den Rahmen der Teilbaugenehmigung hinausging. Mit Datum vom 07.04.2014 wurde die endgültige Baugenehmigung erteilt. Somit handelte es sich auch bei dem zweiten Verfahren ‑ Bauen ohne Genehmigung ‑ um einen formalen Verstoß, für den ein Bußgeld von 200 Euro als angemessen erachtet wurde."

Ein Anreiz für Dritte, auf die Anbringung eines Bauschildes beziehungsweise auf die Erteilung einer Baugenehmigung zu verzichten, sei aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Es handele sich immer um Einzelfallentscheidungen und die Strafen könnten stark variieren. Eine Sonderstellung der Volkswagen AG hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Braunschweig bestünde zudem nicht.


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