Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Winnigstedt


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Marc Angerstein



Winnigstedt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Winnigstedt für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 122 Abs. 2 NkomVG erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist durch den Landkreis Wolfenbüttel am 2. November unter dem Aktenzeichen I/104Kn erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 16. November bis 24. November während folgender Zeiten bei der Samtgemeinde Elm-Asse, Markt 3 (Zimmer 111), 38170 Schöppenstedt zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wird nicht ausgelegt.


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