Bekommen Eltern ihre Kita-Gebühren zurück?

von


Bekommen Eltern nun ihre Kita-Gebühren zurück? Die FDP-Ratsfraktion stellte in der Stadtratssitzung einen Antrag auf Rückerstattung der Kita-Gebühren, die Eltern während des Streiks gezahlt haben. Symbolfoto: Anke Donner
Bekommen Eltern nun ihre Kita-Gebühren zurück? Die FDP-Ratsfraktion stellte in der Stadtratssitzung einen Antrag auf Rückerstattung der Kita-Gebühren, die Eltern während des Streiks gezahlt haben. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)



Goslar. Am Dienstagabend kam der Rat der Stadt Goslar zu seiner Sitzung zusammen. Zu behandeln war unter anderem ein Antrag der FDP-Ratsfraktion, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, Eltern die Gebühren für die Kita-Plätze zurückzuerstatten, die während des Erzieher-Streiks entstanden sind.

Ferner soll den Eltern das Entgelt für die Verpflegung der Kinder für den Zeitraum des Streiks der Erzieherinnen und Erzieher an öffentlichen Kitas zumindest anteilig zu erstattet werden.

Je nach Tarifgruppe und Betreuungszeit liegen die Gebühren für Krippen- und Kindergartenkinder in der Stadt Goslar zwischen 116 Euro und 183 Euro im Monat. Die Betreuung von Hortkindern schlägt bei den Familien mit mindestens 113 Euro zu Buche. Hinzu kommt noch das Verpflegungsentgelt, das je nach Leistung zwischen 7 und 55 Euro monatlich liegt.

Als Begründung nannte die FDP, dass der erst kurz zurückliegende Streik der Erzieherinnen und Erzieher dazu führe, dass die Kommunen in Deutschland Gebühren und Entgelte für Leistungen erheben, die nicht erbracht werden.

Auch die Goslarer Elternschaft müsse für Kita-Plätze zahlen, obwohl ihre Kinder während des Streikzeitraums nicht betreut wurden. Für eine etwaige andere Betreuung würden sogar zusätzliche Kosten für die Familien anfallen. Zudem würden die Kommunen durch den Streik Geld einsparen, da die Streikenden statt von der Kommune, aus der Streikkasse der Gewerkschaft entlohnt werden.

Die FDP-Ratsfraktion sieht eine zeitnahe Beratung des Themas als notwendig an, da die Familien nicht die Leidtragenden des Streiks sein dürfen, heißt es aus der Fraktion. Zudem sollen von der Verwaltung die Betreuungsverträge so angepasst werden, dass im Falle eines künftigen Streiks die Gebühren nur noch anteilig erhoben, beziehungsweise rückwirkend erstattet werden.

Der Rat gab den Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Familie und Soziales, der am 23. Juni tagt.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


FDP Kindertagesstätte