Bekommt Braunschweig die Mietpreisbremse?


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Das Land Niedersachsen hat die Absicht, auch in Braunschweig eine Mietpreisbremse einschließlich weiterer mietrechtlicher Verordnungen zu erlassen. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Braunschweig vor, dagegen keine Einwände zu erheben, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben und damit zuzustimmen, für die Dauer von fünf Jahren für das Gebiet der Stadt Braunschweig Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist einzuführen.

Die Landesregierung zählt, basierend auf einer Analyse der NBank, Braunschweig zu den Kommunen in Niedersachsen, in denen von einer angespannten Wohnungsmarktlage gesprochen werden muss und die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Damit bestehen die rechtlichen Voraussetzungen, die genannten Verordnungen zu erlassen.

Die Stadt Braunschweig könnte gegenüber dem Land den Wunsch äußern, von der vorgesehenen Verordnung ausgenommen zu werden, müsste dann aber begründen, warum hier die Situation auf dem Wohnungsmarkt anders zu beurteilen sei als in anderen niedersächsischen Städten. „Trotz der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung zum Beispiel durch das Wohnraumversorgungskonzept, die Vielzahl der mittlerweile beschlossenen Bauleitpläne für Wohnungsbau und der eingeleiteten Planungen sind keine derart außergewöhnlichen Umstände erkennbar, die eine solche Sondersituation begründen ließen“, stellt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer fest.

Kontroverse Diskussionen


Das Thema Mietpreisbremse war zuvor in Braunschweig kontrovers diskutiert worden. Der Mieterverein schlug vor, dass die Stadt Braunschweig das Land auffordern solle, die Einführung einer Mietpreisbremse vorrangig zu prüfen. Demgegenüber kritisierten Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaften und von „Haus & Grund“ eine Mietpreisbremse als unnötig erschwerendes bürokratisches Hemmnis. Das „Bündnis für Wohnen“ hatte – bevor das Land den Willen bekundete, eine Mietpreisbremse einzuführen – mit 17 zu 15 Stimmen dagegen votiert, das Land zur besonderen Prüfung für Braunschweig im Blick auf eine Mietpreisbremse aufzufordern (die Instrumente Kappungsgrenzen- und Kündigungssperrfristverordnung hatte das Bündnis nicht diskutiert).

Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist bedürfen keines gesonderten gemeindlichen Vollzugsaktes und führen nach Darstellung des Landes zu keinem Mehraufwand in der Kommunalverwaltung. Es werden keine neuen Prüf- oder Handlungspflichten eingeführt. Weder müssen Vermieter oder Mieter die Mietverträge bei der Kommune vorlegen, noch müssen diese die Miethöhe oder die Einhaltung der Kündigungssperrfrist überwachen. Die Verordnungen begründen lediglich eine rechtliche Stärkung der Mieter.

Der Vorschlag der Verwaltung wird im öffentlichen Planungs- und Umweltausschuss (20. Januar) und im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss (26. Januar) vorberaten. Die Entscheidung trifft der Rat am 2. Februar.


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