Braunschweig. In einem Bienenstand im nordöstlichen Stadtgebiet hat das Institut für Bienenkunde des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz den Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen. Um eine Weiterverschleppung zu verhindern, legt die Stadt per Allgemeinverfügung einen Sperrbezirk mit einem Radius von rund einem Kilometer fest.
Die Faulbrut ist eine für den Menschen ungefährliche, anzeigepflichtige bakterielle Krankheit der Bienen, die sich schnell von Bienenvolk zu Bienenvolk ausbreiten kann. Für alle Bienenhalter in diesem Sperrbezirk gelten besondere Auflagen., teilt die Stadt Braunschweig mit. Insbesondere müssen sie umgehend, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker sowie aller Standorte der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig, Telefon: 0531/470 5903, E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de anzeigen.
Unverzügliche Untersuchung
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind zudem unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Die Untersuchung ist kostenfrei. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht entfernt, Bienen umgekehrt nicht von außerhalb in den Sperrbezirk verbracht werden.
Weitere Einzelheiten sind in anhängendem Wortlaut der Allgemeinverfügung erläutert. Fragen von Imkern und anderen Bürgerinnen und Bürgern beantwortet die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter den oben angegebenen Kontaktdaten.
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