Böller und Raketen? Nur an Silvester

von Robert Braumann


| Foto: Marc Angerstein



Braunschweig. Ab Dienstag ist Silvesterfeuerwerk im freien Verkauf und schnell sind die ersten Böller zu hören und die ersten Raketen am Himmel zu sehen. Das ist allerdings verboten. Erst in der Silvesternacht ist das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt und auch da gibt es Einschränkungen.

Wer einmal einen Blick in die Sprengstoffverordnung wirft, der findet folgenden Satz: "Jeglicher Verstoß der Sprengstoffverordnung gegen das Zündverbot von Feuerwerk zwischen dem 2.1. und dem 30.12. eines jeden Jahres stellt laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet." Auch die Polizei Braunschweig bestätigt diesen Sachverhalt. In der Löwenstadt gibt es ein paar Ecken, wo es selbst in der Silvesternacht Verbote für Raketen und Böller gibt. In der Innenstadt etwa ist Feuerwerk am Ritterbrunnen an der dem Rathaus zugewandten Seite des Schlosses bis etwa auf Höhe des nördlichen Reiterstandbildes erlaubt. Wichtig ist, dass genug Abstand zu den alten Fachwerkhäusern des Magniviertels bleibt. Die Brandgefahr ist zu groß. Weitere feuerwerksfreie Gegenden gibt es in Riddagshausen, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt.

Polizei und Ordnungsdienst werden außerdem darauf achten, dass es in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Kirchen möglichst ruhig bleibt. Der Nußberg wird natürlich wieder für viele der Mitternachts-Treffpunkt sein, um einen großartigen Blick auf das Silvester-Funkeln der Stadt zu haben. Wer gar nicht so auf die Knallerei steht, der schaut vielleicht nur bei den Anderen. Hilfsorganisationen werben seit Jahren dafür, das Geld lieber zu spenden, anstatt es in die Luft zu schießen.


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