Bohlweg: Schienentausch schon in den Herbstferien?

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Die Schienen am Bohlweg müssen schnellstens ausgetauscht werden. Foto: Braunschweiger Verkehrs GmbH
Die Schienen am Bohlweg müssen schnellstens ausgetauscht werden. Foto: Braunschweiger Verkehrs GmbH | Foto: Braunschweiger Verkehrs GmbH

Braunschweig. Schon in diesen Herbstferien sollen die Straßenbahnschienen am Bohlweg zwischen Hagenmarkt und Steinweg ausgetauscht werden. Einem entsprechenden Antrag soll der Finanzausschuss in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag zustimmen.


Ursprünglich war die Sanierung des Streckenabschnitts zwischen Steinweg und Hagenmarkt in Höhe von 1.042.000 Euro für das Jahr 2018 vorgesehen.

Aufgrund von aktuellen Vorkommnissen seien Detailuntersuchungen an der Gleisanlage vorgenommenen worden. Das Ergebnis: Die Schienen müssen in beiden Fahrtrichtungen auf der kompletten Länge von 200 Metern umgehend erneuert werden. Die zunächst für möglich gehaltenen punktuellen Instandsetzungen mit Aufschweißungen der Schienen seien aufgrund neuester Erkenntnisse nicht mehr zielführend. Ein Unterlassen der komplexen Erneuerungsarbeiten noch in diesem Jahr hätte Geschwindigkeitsreduzierungen (5 bis 10 km/h) über einen langen Zeitraum zur Folge, der den Stadtbahnbetrieb stark beeinträchtigen würde.

Umsetzung im Herbst


Die Maßnahme soll bereits in den Herbstferien 2017 teilweise in Nachtarbeit umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, den Stadtbahnbetrieb während der Baumaßnahme zumindest im Tagesverkehr aufrecht zu erhalten.

Die neuen Schienen sollen als Verbesserung zum Bestand isoliert und elastisch gelagert verbaut werden. Die Investitionssumme für diese Eilmaßnahme beschränkt sich auf die Erneuerung der Schienen in diesem Korridor und beträgt zirka 500.000 Euro. Die ursprünglich vorgesehene Maßnahme umfasste auch eine veränderte Trassierung für einen möglichen späteren RegioStadtBahn-Betrieb, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich geworden wäre. Das verwendete Material kann bei einem späteren umfassenden Ausbau des Bohlwegs in Kombination mit dem Hagenmarkt wiederverwendet werden.

Eine Beschlussfassung über die Wirtschaftsplanung 2018 könne aus den dargelegten Gründen nicht abgewartet werden. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß §6 Ziffer 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.


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