Briefwahl gut nachgefragt - Neues Internetangebot „Meine Wahl“


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Christina Balder

Braunschweig. Wenn in dreieinhalb Wochen der neue Bundestag gewählt wird, sind 191.941 Braunschweigerinnen und Braunschweiger wahlberechtigt. Die Briefwahl ist in vollem Gange und in der kommenden Woche können Wahlberechtigte Einsicht in das Wählerverzeichnis erhalten.


Briefwahl wird gut nachgefragt


Seit einer Woche werden im Wahlamt Briefwahlunterlagen ausgegeben. Von den zum Stichtag wahlberechtigten 191.941 Braunschweigern stellten bis 28. August bereits mehr als 16.000 Bürger einen Antrag auf Briefwahl. Das Antragsaufkommen ist damit erwartungsgemäß stärker als bei anderen Wahlen. Ob es auch stärker sein wird als bei der Bundestagswahl vor vier Jahren, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Die gesetzlichen Termine im Ablauf haben sich zu dieser Wahl geändert, so dass die Briefwahl sehr früh gestartet werden konnte. Vergleichszahlen liegen deshalb nur eingeschränkt vor. Auch zur Wahlbeteiligung insgesamt lassen die Zahlen zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine Prognose zu. Vor vier Jahren entschieden sich etwas mehr als 38.000 Wahlberechtigte für die Briefwahl.

Auch online möglich


Briefwahlunterlagen können auch online unter www.braunschweig.de/briefwahl beantragt werden. Die Dokumente werden dann per Post zugesendet. Wer seine Unterlagen persönlich in der Wahlzentrale Reichsstraße 3 beantragt, hat den Vorteil, dass er seinen Stimmzettel und die amtlichen Briefumschläge gleich mitnehmen kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, in Wahlkabinen gleich vor Ort zu wählen.

Wie die Antragszahlen zeigen, wird die Briefwahlausgabe in der Reichsstraße in diesen Tagen gern aufgesucht. Um die Wartezeiten an den Schaltern möglichst kurz zu halten, ist eine Verteilung auf die Kundenbetreuer über Wartenummern organisiert. Wer es besonders eilig hat, sollte im Internet auf www.braunschweig.de/wahlen einen Termin reservieren.

Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl


Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist in Braunschweig abgeschlossen. Der Brief, der deutlich mit dem Zusatz „Amtliche Wahlunterlagen“ gekennzeichnet ist, enthält die Wahlbenachrichtigung und auf deren Rückseite einen Antrag auf Briefwahlunterlagen.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, dass er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, am 24. September nicht wählen zu können. Für das Wahlrecht ist ausschließlich die Eintragung im Wählerverzeichnis maßgeblich.

Deadline: 8. September


In der Zeit von Montag, 4. bis Freitag, 8. September haben Wahlberechtigte das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Nach dem 8. September sind keine Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses mehr möglich.

Das Wählerverzeichnis kann nur im Wahlamt in der Reichsstraße eingesehen werden. Die Öffnungszeiten: Montag von 9 bis 18 Uhr und Dienstag bis Freitag von 9 bis 16.30 Uhr.

Neues Internetangebot „Meine Wahl“


Alle wichtigen Informationen zur Wahl sind künftig mit nur einem Mausklick zu erhalten. Das neue Angebot des Wahlamtes ist unter www.braunschweig.de/meinewahl aufzurufen. Über ein Suchfeld können die Adresse oder ein Wahlbezirk eingegeben werden. Als Antwort werden alle erforderlichen Angaben zum Wahllokal, wichtige Hinweise zur Briefwahl bis hin zum Online-Antrag und außerdem Informationen, zu welchen weiteren Wahlgebieten die Adresse gehört, ausgegeben. Über die ergänzende Auswahl „Wer steht zur Wahl?“ werden dem Wahlberechtigten zusätzlich die für die Adresse kandidierenden Parteien und Kandidaten mit weiteren Erläuterungen zum Stimmrecht angezeigt.

Barrierefrei wählen


Sehbehinderte und Blinde haben die Möglichkeit, mit einer Stimmzettelschablone auch ohne fremde Hilfe zu wählen. Die Schablonen sind auf die jeweiligen Stimmzettel in den Wahlkreisen abgestimmt und werden mit einer CD ausgegeben, auf der die Inhalte des Stimmzettels vorgelesen werden.

Wer zu dieser Bundestagswahl auf die Nutzung einer Stimmzettelschablone angewiesen ist, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. in Hannover, Telefon (05 11) 5104-226 oder per E-Mail an info@blindenverband.org anfordern.

Ob und gegebenenfalls über welchen Eingang ein Wahllokal rollstuhlgerecht erreichbar ist, ist auf jeder Wahlbenachrichtigung erläutert. Daneben ist im Internet unter www.braunschweig.de/meinewahl eine Zusammenstellung im PDF-Format abrufbar, die entsprechende Hinweise zu allen Braunschweiger Wahllokalen enthält. Wenn das eigene Wahllokal keinen rollstuhlgerechten Zugang anbietet, ein Wähler jedoch darauf angewiesen ist, wird diesem empfohlen, rechtzeitig Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein der Briefwahlunterlagen kann auch in anderen Wahllokalen in Braunschweig gewählt werden.


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