Das Schicksal "gefährlicher" Hunde

von Robert Braumann




Braunschweig. Unsere Leserin Petra Bieler hat sich an die Redaktion gewandt. Ihr Hund "Dr. Romeo wurde als gefährlich eingestuft. Das will sie nicht gelten lassen. Die Stadt zeigt Verständnis, erläutert aber, dass ihr die Hände gebunden seien. Es müsste erst zu Änderungen in der Rechtslage kommen.


Doch worum geht es eigentlich genau: "Ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie und bitte von Herzen um Ihre tatkräftige Unterstützung, damit meinem Hund "Dr. Romeo" (eine liebenswerte Mischung aus Bordeauxdogge und Cane Corso) – und damit auch allen weiteren zu Unrecht als "gefährlich" eingestuften Vierbeinern - Gerechtigkeit widerfährt.




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Dr. Romeo bleibt als "gefährlich" eingestuft. Foto: privat


Dr. Romeo gehört nicht zu den von der Stadt Braunschweig festgelegten „gefährlichen“ Hunderassen, für die ein erhöhter Steuersatz in Höhe von 600,00 Euro/Jahr gezahlt werden muss.", so Bieler. Allerdings wurde er im Jahr 2013 von der Stadt Salzgitter als "gefährlich" erklärt. Er soll dort einen Pudel gebissen haben, bewiesen wurde das nie sagt Bieler und sieht eine große Ungerechtigkeit.  Sie habe das Tier im April 2015 aus dem Tierheim in Salzgitter-Bad gerettet, in dem er über ein halbes Jahr auf ein neues Zuhause gewartet hatte. Den am 28.07.2015 durchgeführten Wesenstest habe Dr. Romeo mit Bravour bestanden; alle 36 Prüfungssituationen wurden laut Bieler mit "1" benotet (= keine aggressiven Signale vorhanden). "Dennoch – so die Stadt Braunschweig – wird mein Hund nicht rehabilitiert; er bleibt weiterhin „gefährlich“ – und das mit allen Konsequenzen. Gegen diese Ungerechtigkeit, die sich aus den aktuell geltenden Richtlinien/gesetzlichen Bestimmungen ergibt, möchte ich mich – auch im Namen aller anderen zu Unrecht als „gefährlich“ eingestuften Vierbeiner und deren Haltern – zur Wehr setzen. Fakt ist, dass ich einem Tierschutzhund ein neues Zuhause gegeben habe, zahlreiche Auflagen erfüllen muss und ungerechtfertigt hohe Kosten zu tragen habe – warum?", fragt sich Bieler.



"Aufhebung ist nicht möglich"


Rainer Keunecke, Pressesprecher, Stadt Braunschweig, sagte zu dem Fall: "Die Stadt Braunschweig kann die Argumente von Frau Bieler zum Teil nachvollziehen. Die Ordnungsbehörde hat sich im Blick auf den Umgang mit auffällig gewordenen Hunden auch bereits an das Land Niedersachsen gewandt. Die Gefährlichkeit des Hundes "Dr. Romeo" wurde indes bereits im Jahr 2013 von der Stadt Salzgitter und dem Landkreis Goslar festgestellt. Es liegt damit eine unanfechtbare Entscheidung aus Salzgitter vor. Eine Aufhebung dieser Entscheidung ist seitens der Stadt Braunschweig nicht möglich. Dies wurde Frau Bieler im April 2015 bereits ausführlich erläutert."



Bestandener Wesenstest macht keinen Unterschied


Das zentrale Problem: "Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) sieht eine Rücknahme der Klassifizierung als „gefährlich“ nicht vor, schon gar nicht durch einen Wesenstest. Denn der Wesenstest hat gerade die Aufgabe, die Haltung eines auffällig gewordenen Hundes, dessen übersteigerte Aggressivität behördlich festgestellt wurde, zu ermöglichen, indem er nachweist, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten fähig ist. 




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Die Stadt sagt, ihr sind die Hände gebunden. Foto: Fellnasenshooting.de


Gefährlich ist ein Hund nach dem Gesetz dann, wenn Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass er eine „gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist“ (§ 7). Ein bestandener Wesenstest des Tieres ist Voraussetzung, um die Erlaubnis zur Haltung eines solchen gefährlichen Hundes zu bekommen."



Gerichte haben entschieden


Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig. "Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Abs 1 Satz 2 NHundG reicht es regelmäßig aus, dass er einen anderen Hund gebissen hat", hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt (Beschluss vom 18.01.2012, Aktenzeichen ME 423/11). "Die aufgrund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachtes erfolgte Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht nachträglich dadurch in Frage gestellt werden, dass sich etwa bei einem später durchgeführten Wesenstest keine tatsächlichen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergeben." (ebenfalls OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.01.2013, 11 PA 294/12).



54 Hunde sind "gefährlich"


Keunecke erklärt: "Für als gefährlich festgestellte Hunde muss infolgedessen der entsprechende Steuersatz entrichtet werden. In Braunschweig werden aktuell rund 9.000 Hunde zur Hundesteuer veranlagt, davon sind 54 Hunde als gefährliche Hunde eingestuft. Als gefährliche Hunde werden solche besteuert, die entweder den in der Satzung aufgeführten Hunderassen angehören oder Hunde, deren Gefährlichkeit seitens der Ordnungsbehörde festgestellt wurde, so wie „Dr. Romeo“. Auch alle anderen als gefährlich eingestuften Hunde mussten einen Wesenstest absolvieren. Die im letzten Jahr in § 4 Nr. 9 der Hundesteuersatzung neu aufgenommene Regelung, dass Hunde aus dem Braunschweiger Tierheim für einen Zeitraum von 12 Monaten von der Hundesteuer befreit werden, wurde auf Beschlussfassung des Rates ausschließlich zur Entlastung des Braunschweiger Tierheims aufgenommen."



Rechtsänderung nötig


Doch auch die Stadt sieht durchaus Handlungsbedarf: "Die aktuelle Rechtslage hat dazu geführt, dass im Bereich der Stadt Braunschweig die Zahl der Hunde, denen Gefährlichkeit attestiert wurde, stark anstieg. Die Stadt Braunschweig hat gegenüber dem zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeregt, die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein etwa auf einen einmaligen Beißvorfall mit einem anderen Tier zu stützen, sofern hierbei zum Beispiel Rangstreitigkeiten ohne größere Verletzungen ausgetragen werden und der Hund zugleich arttypische Unterwerfungsgesten des Artgenossen akzeptiert. Vielmehr müssten zusätzliche Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität vorliegen, die über ein artentsprechendes (Biss-)Verhalten unter Hunden hinausgehen. Das Ministerium hat angekündigt, dies im Falle einer Rechtsänderung zu berücksichtigen. Derzeit werde eine Rechtsänderung aber nicht in Betracht gezogen.", so Keunecke. 



Wie geht es weiter?


Petra Bieler hat sich an die Medien gewandt, einen Brief an die Ratsmitglieder in Braunschweig und Salzgitter geschrieben, außerdem hat sie eine Facebook-Präsenz eingerichtet. Hier hat Dr. Romeo schon über 500 Freunde. Aufgeben will die Halterin auch in Zukunft nicht. Sie hat ebenfalls eine Petition gestartet, mit der eine Gesetzesänderung erreicht werden soll. Mehr Infos hier.


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