Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Gründonnerstag, 29. März, ab 5 Uhr bis Sonnabend, 31. März, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.
Darüber hinaus sind am Karfreitag, 30. März, zusätzlich verboten:
- in Räumen mit Schankbetrieben: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (beispielsweise Musikdarbietungen, Preisskate und Preiskegeln)
- öffentliche sportliche Veranstaltungen;
- alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
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