Einsatz von Streusalz bis Freitag erlaubt

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Die aktuellen Wetterprognosen sagen für die kommenden Tage in verstärktem Maße Eisglätte voraus. Damit die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen erhalten bleiben kann, erlaubt die Stadt Braunschweig ausnahmsweise die Verwendung von Streusalz bis einschließlich Freitag, 22. Januar. Das Streusalz sollte jedoch im Interesse der Umwelt auf das notwendige Maß beschränkt bleiben und nur bei Eisglätte eingesetzt werden.

Die Stadtverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang an die Räumpflichten der Anlieger auf Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen. Die Anlieger müssten gemäß der Straßenreinigungsverordnung auf den öffentlichen Gehwegen beziehungsweise auf kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück räumen und streuen. Vor zwei Wochen sind 55.000 aktuelle städtische Winterdienstflyer Grundstückseigentümern und Verwaltern von Eigentümergemeinschaften zugegangen, in denen explizit auf die Winterdienstpflichten hingewiesen worden ist. Leider kommen immer wieder Anlieger dieser Verpflichtung nicht nach. Nicht geräumte und nicht abgestreute Gehwege können sich aber bei der prognostizierten Witterung in gefährliche Eisflächen verwandeln, die gerade für ältere Menschen ein erhebliches Unfallrisiko darstellen.

Ordnungsdienst kontrolliert das Einhalten der Räumpflicht


Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD), der Verkehrsüberwachung sowie von ALBA werden deshalb in den kommenden Tagen verstärkt auf die Einhaltung der Räumpflicht achten. Unter Umständen würde man auch Anlieger an ihre Verpflichtung erinnern. Eigentümer oder Mieter, die wiederholt und fortgesetzt ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkämen, müssten laut der Stadtverwaltung auch mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Ausführliche Informationen zum Winterdienst gibt es im Internetauftritt der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de/winterdienst.


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