Erfurtplatz: Nutzung des neuen Zugangs nicht verpflichtend

von Marian Hackert


Laut Verwaltung sei die Nutzung der PKW-Zufahrt für Fußgänger nicht untersagt, somit bestehe für diese auch keine rechtliche Verpflichtung den neuen Zugangsweg zu nutzen. Foto: Alexander Dontscheff
Laut Verwaltung sei die Nutzung der PKW-Zufahrt für Fußgänger nicht untersagt, somit bestehe für diese auch keine rechtliche Verpflichtung den neuen Zugangsweg zu nutzen. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Seit kurzem ist der neue Zugangsweg vom Sachsendamm zum Erfurtplatz fertiggestellt. Fußgänger benutzen jedoch weiterhin die PKW-Zufahrt. Dies nahm die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Heidberg-Melverode zum Anlass bei der jüngsten Sitzung des Stadtbezirksrats bei der Verwaltung nachzufragen.


Auffallend sei laut Anfrage der SPD-Fraktion, dass sich viele Bürger immer noch nicht an den neuen Zugang zum Erfurtplatz gewöhnt hätten und weiterhin die schräge PKW-Zufahrt benutzen. Daher stellte die SPD die Frage, ob nicht durch Ordnungs- und Sicherheitspersonal an normalen Markttagen die Bürger darauf hingewiesen werden könnten, dass der neue ordnungsgemäße Fußweg zum Erfurtplatz zu benutzen sei.

Laut Verwaltung sei die Nutzung der PKW-Zufahrt für Fußgänger nicht untersagt, somit bestehe für diese auch keine rechtliche Verpflichtung den neuen Zugangsweg zu nutzen. Der gewünschte Einsatz von Ordnungspersonal komme daher bereits aus diesem Grunde nicht in Betracht.


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