Anzeige

Expertin: "Steuerliche Entlastung wird überschaubar bleiben"

Steuerberaterin Sabine Wingens vom ETL-Steuerbüro Tischer und Stöber dämpft die Erwartungen an die Steuerentlastungen. Foto: Anke Donner
Steuerberaterin Sabine Wingens vom ETL-Steuerbüro Tischer und Stöber dämpft die Erwartungen an die Steuerentlastungen. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Im Wahljahr 2017 steht das Konjunkturbarometer auf „Schön" und die Bundespolitiker versprechen auch in unserer Region Steuerentlastungen für die Bürger. In regionalHeute.de erklärt die Braunschweiger Steuerberaterin Sabine Wingens vom ETL-Steuerberatungsbüro die wesentlichen Bausteine der jüngsten politischen Entscheidungen für unsere Leser.

Basis dafür sind die Steuerprognosen: Für das vergangene Jahr wurden 695,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen vorhergesagt. Und von diesem großen Kuchen sollen alle ein Stück abbekommen. Doch Sabine Wingens dämpft gegenüber unserer Online-Zeitung die Erwartungen: „Die steuerliche Entlastung wird überschaubar bleiben.“ Zunächst wird der Grundfreibetrag im Jahr 2017 um 168 Euro auf 8.820 Euro und im Jahr 2018 auf 9.000 Euro angehoben. Zudem wird die Inflationsrate beim Steuertarif berücksichtigt. "Damit soll die sogenannte kalte Progression abgebaut werden“, so die Expertin. Darunter sind ungewollte Steuermehrbelastungen zu verstehen. Sie entstehen, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerungsrate (Inflation) angepasst werden. Die tatsächliche steuerliche Entlastung beträgt allerdings bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro im Jahr 2017 nur etwa 86 Euro Einkommenssteuer, bei 30.000 Euro kommen nicht einmal 52 Euro mehr ins Portemonnaie und bei 14.000 Euro gar nur 37 Euro.

Mehr Geld für Kinder


Das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag werden angehoben. Das monatliche Kindergeld je Kind steigt 2017 und 2018 jeweils um zwei Euro. „Das Kindergeld fürs erste und zweite Kind steigt also in diesem Jahr von je 190 auf 192 Euro im Monat und im nächsten Jahr dann auf 194 Euro“, rechnet Wingens vor. Der Kinderfreibetrag je Kind und Elternteil wird in diesem Jahr von 2.304 Euro auf 2.358 Euro und im nächsten Jahr auf 2.394 Euro angehoben.

Höhere Umzugskostensätze


Bei einem beruflich veranlassten Umzug oder einem Wohnortwechsel, der den täglichen Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde reduziert, können neben den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten auch Pauschalbeträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. „Sollte ein Kind umzugsbedingt zusätzlichen Unterricht oder Nachhilfe bekommen, steigt auch hier der Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von 1.882 Euro auf 1.926 Euro“, erläutert die Steuerberaterin.

Essen im Büro oder in der Werkstatt muss versteuert werden


Snacks und Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an seine Arbeitnehmer abgibt, gelten als Arbeitslohn und müssen versteuert werden. Sie werden jedoch nicht mit dem tatsächlichen Wert der Mahlzeit lohnbesteuert, sondern nur in Höhe der wesentlich geringeren amtlichen Sachbezugswerte. Sabine Wingens erklärt dies in einfachen und verständlichen Worten: „Im laufenden Jahr setzt das Finanzamt für ein Frühstück 1,70 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro zusätzlichen Arbeitslohn an."


mehr News aus Braunschweig