Filmvorführung von Nazis gestört

von Robert Braumann


Bei der Vorführung des Films "Blut muß fliessen - Undercover unter Nazis", soll es zu Störungen gekommen sein. Foto: Screenshot/"Blut muß fliessen - Undercover unter Nazis", Sina Rühland
Bei der Vorführung des Films "Blut muß fliessen - Undercover unter Nazis", soll es zu Störungen gekommen sein. Foto: Screenshot/"Blut muß fliessen - Undercover unter Nazis", Sina Rühland



Braunschweig. Laut einer Pressemitteilung des Bündnisses gegen Rechts, hat eine Gruppe von rund 20 Neonazis am Mittwoch versucht eine Filmvorführung der AG gegen Rechts des Stadtjugendring Braunschweig zu stören. Die Polizei bestätigte am Donnerstagmorgen die Vorkommnisse.

Diese zeigte im städtischen Haus der Kulturen den Dokumentar-Film "Blut muß fliessen - Undercover unter Nazis", der über das konspirative Milieu von Rechtsrock-Konzerten informiert. Laut dem Bündnis, haben die Neonazis versucht,das Haus der Kulturen zu betreten. Wurden daran aber von der Polizei gehindert. Daraufhin zogen sie laut Darstellung des Bündnis, in einer "Spontandemonstration" mit rechten Parolen und Transparenten durch die Nordstadt. Ihre Versammlung lösten sie demnach in der Ludwigstraße auf. David Janzen, Sprecher des Bündnis gegen Rechts, vermutete, dass die Szene damit eine Drohkulisse aufbauen wolle, obwohl es vor Ort nur noch eine handvoll von Aktivisten gäbe. Er warnte davor, dass sich die Szene in Braunschweig zunehmende radikalisiere.

***aktualisiert***


Auf Anfrage von regionalBraunschweig.de, bestätige Wolfgang Klages, Pressesprecher Polizei Braunschweig, die Darstellungen. 17 Personen, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, hätten versucht Zugang zum Haus der Kulturen zu erlangen. Dies wurde vom Veranstalter abgelehnt, die Polizei habe dann das Hausrecht umgesetzt und die Personen nicht zur Veranstaltung gelassen. Daraufhin hätten die Neonazis eine Spontan-Demo gegen Polizei-Willkür abgehalten. Bei dieser wären auch Parolen gerufen worden. Daraus entstand eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen einen 32-Jährigen.


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