Flutlichtanlage im Eintracht-Stadion soll erstligareif werden

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Die Flutlichtmasten im Eintracht-Stadion sollen mehr Power bekommen. Foto: Agentur Hübner
Die Flutlichtmasten im Eintracht-Stadion sollen mehr Power bekommen. Foto: Agentur Hübner

Braunschweig. Auch wenn derzeit sportlich nicht vieles für einen baldigen Wiederaufstieg der Eintracht in die Bundesliga spricht - das Flutlicht im Stadion soll schon bald erstligareif werden. Der Bauausschuss stimmte einem entsprechenden Antrag am Dienstag einstimmig zu.


Die Gesamtkosten der Erweiterung und Erneuerung der Flutlichtanlage zur Schaffung der Voraussetzungen für den Erstligabetrieb belaufen sich auf insgesamt 1.400.000 Euro einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes, heißt es im Antrag. Bei dem Bauvorhaben handele es sich um Maßnahmen zur Erhöhung der Beleuchtungsstärke auf dem Spielfeld, bestehend aus der Erweiterung der Flutlichtanlage mittels Strahlern an den Tribünendächern und Erneuerung der Strahler auf den Flutlichtmasten.

Forderungen der DFL


Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiere aus der Forderung der Deutschen Fußball Liga (DFL) gemäß der aktuellen Medienrichtlinie. Nach dieser werde eine Beleuchtungsstärke von 1.400 Lux für den Erstligabetrieb und eine Beleuchtungsstärke von 1.200 Lux für den Zweitligabetrieb gefordert. Ab der Spielzeit 2019/2020 erhöhe sich die Anforderung für den Erstligabetrieb von derzeit 1.400 Lux auf 1.600 Lux. Die Bereitstellung der geforderten Beleuchtungsstärkensei lizenzrelevant.

Da eine stufenweise Erhöhung von der derzeit notwendigen 1.200 (Zweitligabetrieb) auf 1.600 Lux (Erstligabetrieb) sowohl technisch als auch wirtschaftlich nichtmöglich sei, wolle man schon jetzt die Erstligaanforderungen berücksichtigen. Daneben biete diese Lösung die Sicherheit bezüglich möglicher Forderungen der DFL zu Anhebungen der Beleuchtung im Zweitligabetrieb. "Damit ist man auf der sicheren Seite", betonte Baudezernent Heinz-Georg Leuer. Hinter den erhöhten Anforderungen stehe die immer höher werdende Qualität der Fernsehübertragungen, erklärte der Ausschussvorsitzende Thorsten Köster.

Flutlichtanlage veraltet


Neben den rechtlichen Erfordernissen gebe es aber auch technische Gründe zur Erneuerung der vorhandenen Strahler auf den Flutlichtmasten, so die Verwaltungsvorlage. Dieseseien im Jahre 2002 zur Einhaltung der damaligen Beleuchtungsstärke (800 Lux) erneuert worden, würden allerdings inzwischen aufgrund des Alters deutliche Einbußen bei der Lichtleistung (derzeit 600 Lux) aufweisen. Zur Erhaltung der Lichtleistung wären nunmehr Instandsetzungsmaßnahmen in Form des Austauschs der Reflektoren und anderer Bauteile erforderlich, die allerdings durch das Alter der Strahler (15 Jahre) nicht wirtschaftlich darstellbar seien.

LED-Technik technisch und wirtschaftlich vorn


Der eigentlichen Planung wurde ein Technologievergleich zwischen klassischer Metalldampflampentechnik und neuester LED-Technik vorgeschaltet, in dem Lichttechnik, einmalige und laufende Kosten, Verfügbarkeit, Fördermöglichkeiten und Zukunftssicherheit verglichen wurden. Der Vergleich habe ergeben, dass für die Erweiterung der Flutlichtanlage mittelsStrahlern an den Tribünendächern sowohl aus technischen als auch aus kaufmännischen Gesichtspunkten nur die LED-Technik in Frage komme. Bei der Erneuerung der Strahler auf den Flutlichtmasten ergebe sich ein differenzierteres Bild. Während technische Aspekte, laufende Kosten und Zukunftssicherheit für den Einsatz der LED-Technik sprechen würden, seien die einmaligen Kosten für die Beschaffung der LED-Strahler noch sehr hoch und führten zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis.

Essei daher vorgesehen, die Erweiterung der Flutlichtanlage um 27 Strahler an den Tribünendächern in LED-Technik und die Erneuerung der Strahler an den Masten in klassischer Metalldampftechnik durchzuführen. Damit ergebe sich in der Summe eine Lichtleistung von 1.600 Lux, welche die Anforderung für den Erstligabetrieb erfülle.

Finanzierung steht


Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 26.September einem außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 894.000Euro netto (1.063.860Euro brutto) zugestimmt. Eine Mittelbereitstellung inklusive Mehrwertsteuer war nicht erforderlich, weil diese durch das Finanzamt erstattet wird und sich daher für die Stadt haushaltsneutral darstellt. Der Differenzbetrag in Höhe von 282.470Euro netto (336.140Euro brutto) soll außerplanmäßig für das Haushaltsjahr 2017 (Sondersitzung des Finanz- und Personalausschusses am 12.Dezember 2017) bereitgestellt werden. Die Maßnahme soll in der Zeit von Dezember 2017 bis Juni 2018 erfolgen.


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