Frostschäden auf Gehwegen




Braunschweig. Witterungsbedingt weisen derzeit öffentliche Gehwege eine Reihe von Schäden auf. Hauptsächlich handelt es sich um angehobene, uneben liegende und kippelnde Gehwegplatten. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr bittet daher um erhöhte Aufmerksamkeit und entsprechende Vorsicht.

Ursache dieser Schäden ist der Frost, der die im Boden enthaltene Feuchtigkeit zu Eis gefrieren lässt. Dies führt zu einer Volumenvergrößerung des Gehwegoberbaus, infolgedessen die Gehwegplatten angehoben werden. Die Verwendung von Streusalz erhöht das Problem, da eindringendes Salz durch die Fugen unter die Gehwegplatten gelangt und in den Randbereichen die gefrorene Unterlage antaut und aufweicht. Dadurch liegen die Platten nicht mehr gleichmäßig auf und geraten bei Belastung in Bewegung. Wird der Gehweg zusätzlich widerrechtlich befahren, verschärft sich die Problematik.

Mitarbeiter des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr sichern gemeldete oder selbst festgestellte Gefahrenstellen ab. Eine Reparatur wäre bei der derzeit vorherrschenden Witterung nicht nachhaltig. Erfahrungsgemäß klingt das Schadensbild ab, sobald die Frostperiode beendet ist. Schäden, die nach Ende des Winters noch vorhanden sind, werden im Frühjahr nach und nach repariert.

Streusalzverbot


In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig ein grundsätzliches Streusalzverbot für öffentliche Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege vorsieht. Dies müssen die Anlieger bei ihrer Räumpflicht berücksichtigen. Streusalz belastet Böden und Gewässer, greift Pflanzenwurzeln und Tierpfoten an. Auf Gehwegtreppen und -rampen darf Salz gestreut werden (§ 5 Absatz 2). Außerdem gibt es befristete zeitliche Ausnahmen bei extremen Wetterlagen, etwa bei drohendem Eisregen. Ist die Salzstreuung allgemein freigegeben, wird dies auf www.braunschweig.de und per Pressemitteilung veröffentlicht.


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