Gericht: Ärzte sollen Tod eines Patienten verschuldet haben

von Frederick Becker


Das Gericht muss klären, ob grobe Behandlungsfehler vorlagen. Symbolfoto: Pixabay
Das Gericht muss klären, ob grobe Behandlungsfehler vorlagen. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am Landgericht begann jüngst ein Prozess gegen zwei Mediziner, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem vorwirft, durch grobes Fehlverhalten den Tod eines Patienten verschuldet zu haben. Außerdem sind sie wegen Betrugs angeklagt.


Angeklagt ist ein 63-jähriger Arzt, der einem Patienten in zwei Fällen eine unzutreffende Diagnose gestellt haben soll, um eine Einwilligung zu urologischen Untersuchungen zu erhalten. Der Patient habe sich infolge der beiden Diagnosen am 29. August 2008 röntgen lassen und sich am 15. September 2008 hochkonzentrierten Ultraschallwellen ausgesetzt. Dazu habe er laut Staatsanwaltschaft sogar in Narkose gelegt werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen.

Anschließend habe der Angeklagte dem Patienten zu einem weiteren Eingriff geraten, der zumindest teilweise medizinisch nicht notwendig gewesen sei. Bei diesem Eingriff am 8. Oktober 2008 sei es aufgrund nicht ausreichender und fachgerechter narkoseärztlicher Überwachung des Patienten zu Komplikationen gekommen, die zum Tode des Mannes geführt hätten.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der Patient seine Einwilligung zu der Operation und der damit verbundenen Narkose nicht erteilt, wäre er besser informiert gewesen. Dem 63-jährigen Mediziner, der den Eingriff durchführte, und dem 54-jährigen Narkosearzt wird vor diesem Hintergrund gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge in Nebentäterschaft vorgeworfen. Das Fehlverhalten beider Angeklagten habe laut Anklage zum Tod des Patienten geführt.

Mit Rechnung vom 9. September 2008 habe der Angeklagte dem Patienten widerrechtlich einen Teil der urologischen Behandlung in Rechnung gestellt. In einer Rechnung vom 28. Oktober 2008 habe er gegenüber der privaten Krankenversicherung des Verstorbenen weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Untersuchungen sowie die OP-Beratung abgerechnet. Die Versicherung habe die Zahlung verweigert, weshalb sich der Angeklagte wegen Betruges verantworten muss.

Am ersten Verhandlungstag wollten sich die beiden Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußern. Jetzt werden Zeugen vernommen. Vierzehn Verhandlungstage stehen noch an, der Prozess soll im Oktober beendet sein.


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