Gericht entscheidet gegen BS Energy - Sorgen um den Haushalt

von Robert Braumann


Symbolfoto: BS Energy
Symbolfoto: BS Energy | Foto: BS Energy

Braunschweig. Am 13. Oktober 2013 hat BS|ENERGY eine Klage gegen E.ON Energy Sales GmbH (E.ON) auf Anpassung des bis Ende 2025 laufenden Stromliefervertrages beim Landgericht München I eingereicht. Diese wurde nun teilweise abgelehnt, darunter könnten auch die Stadtfinanzen leiden. Kai Uwe Krauel, Vorstandsvorsitzender der BS|ENERGY Gruppe, Braunschweig berichtete im Sitzung des Finanz- und Personalausschusses .


Auf Basis der vertraglichen Wirtschaftsklausel verlangt BS|ENERGY vor dem Hintergrund der Veränderungen des Energiemarkts eine Anpassung der Preisregelung des bereits im Jahr 2005 geschlossenen Vertrages. Der Großhandelspreis für Strom ist deutlich gesunken und macht aus Sicht des Unternehmens eine Anpassung des Vertragspreises erforderlich. E.ON dagegen ist der Meinung, dass BS|ENERGY keinen Anpassungsanspruch habe. Die vertragliche Wirtschaftsklausel sei nicht anwendbar, da es sich bei dem Vertrag nicht um einen Stromliefervertrag handele, sondern um einen Kraftwerksvertrag. Somit habe sich BS|ENERGY bewusst als Kraftwerksbetreiber behandeln lassen wollen, um sich von der Entwicklung der Strompreise unabhängig zu machen. Dass sich diese bewusste Entscheidung jetzt in einer Zeit fallender Stromgroßhandelspreise als Nachteil erweise, sei kein Anwendungsfall für die Wirtschaftsklausel, heißt es in einer Mitteilung, die im Ratsinfosystem der Stadt einsehbar ist. Mit einem Teilurteil vom 08. August 2016 hat das Landgericht München den Hauptanträgen von BS|ENERGY auf Anpassung der Preisregelung des bestehenden Stromliefervertrages abgewiesen. Die Verluste hätten nicht die Grenze der Unzumutbarkeit überschritten, so sei die erforderliche unbillige Härte nicht gegeben, hieß es. Im Vorfeld hatte es so ausgesehen, als würde sich das Gericht eher auf die Seite von BS|ENERGY stellen.

"Die erste Woche habe ich nicht wirklich gut geschlafen“


Kai Uwe Krauel, Vorstandsvorsitzender der BS|ENERGY Gruppe, Braunschweig, berichtete im Ausschuss, dass man ursprünglich davon ausgegangen, sei, dass man von E.ON ein Angebot zur Umgestaltung des Vertrages bekommen würde. Mit einem Wechsel in der Geschäftsführung des Unternehmen, sei das aber vom Tisch gewesen. So blieb der Weg vor das Gericht und die damit verbundene negative Entscheidung. „Ich bin da ganz ehrlich, das Urteil hat uns hart getroffen und die Begründung, dass keine unbillige Härte vorliege, ist für uns nicht erklärbar. Die erste Woche habe ich nicht wirklich gut geschlafen“, so Krauel. Er bemerkte, dass Landgericht sehe sich wohl als Durchgangsstation, die Richterin habe scheinbar keine Gutachter beauftragt, da davon auszugehen war, dass sowieso eine Partei eine Instanz weiter ziehen würde. Er bemerkte: Über einen vergleichbaren Fall in Darmstadt sei genau anders entschieden worden. Nun werde es vor dem Oberlandesgericht weitergehen und der Fall werde komplett neu aufgerollt. „Unsere Juristen sehen es schon so, dass es zumindest mit der Begründung nicht erneut solch eine Bewertung geben wird. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Chancen zu gewinnen überwiegend positiv zu bewerten sind.“

Zu spät benachrichtigt


Peter Rosenbaum, BIBS, kritisierte, dass die Ratsmitglieder immer noch keine Akteneinsicht hätten. Nur damit könne man Unklarheiten ausräumen. "Hier ist ein risikoreiches Geschäft abgeschlossen worden, die Stadt hat den Vorstand ermächtigt dieses Geschäft abzuschließen. Wenn hier fahrlässig gehandelt wurde, dann stellt sich auch die Schuldfrage", so Rosenbaum. Auch Udo Sommerfeld übte Kritik daran, dass die Ratsmitglieder erst sehr spät benachrichtig wurden. Finanzdezernent Christian Geiger entgegnete, man habe das Urteil auch für die Ratsmitglieder aufbereiten müssen. Dies dauere logischerweise auch seine Zeit.

Haushalt betroffen?


Das Problem für die Stadt, sie hält 25,1 Prozent Anteile an BS|ENERGY, sinken die Einnahmen, bekommt auch der Haushalt der Stadt weniger zu sehen. So ging der jährlich Überschuss von BS|ENERGY von rund 80 Millionen auf Werte zwischen 20-30 Millionen Euro zurück, wurde im Ausschuss berichtet. "Wir liegen damit immer noch besser als vor der Privatisierung", bekräftigte Krauel.


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