Gutachter sind fertig: Fahrzeuge dürfen abgeholt werden

von Thorsten Raedlein




Braunschweig. Fertig! Mit dieser Meldung überraschten die Dekra-Gutachter am Wochenende die Besitzer der beim Feuer in der Magni-Tiefgarage beschädigten Fahrzeuge (BraunschweigHeute.de berichtete mehrfach). Schon am Montag konnten die ersten Fahrzeuge abgeholt werden. Allerdings, so der dringende Rat der Gutachter, sollte man sich dazu nicht selbst hinter das Steuer setzen und vom Gelände in Veltenhof fahren – denn dann würde es zu Folgeschäden kommen. Und auf denen würden die Besitzer selbst sitzen bleiben, da er nach den Bedingungen der Versicherer angehalten ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ansonsten hüllt man sich an der Ernst-Böhme-Straße in Schweigen…

Keine Erklärungen gegenüber der Presse, keine Interviews, keine Aufnahmen auf dem Gelände. Bei der Dekra gibt man sich wortkarg. Auch die Kollegen vom NDR müssen ohne Stellungnahme der Gutacher abrücken. Transparenz sieht anders aus.

Dafür gab es von der Stadt Braunschweig Hinweise, was man bei der Reinigung der Wagen beachten solle. Eine Reinigung der Fahrzeugoberflächen dürfe generell nur in Waschanlagen mit Abscheideranla-ge/Kreislaufanlage und Anschluss an den Schmutzwasserkanal erfolgen. Es sei nicht zulässig, die Fahrzeugreinigung außerhalb von Waschanlagen am Straßenrand oder auf Grundstücken ohne genehmigte Waschplätze durchzuführen. Genutzt werden sollten daher gewerblichen Selbstwaschplätze oder eine Autowaschanlage. Dann sei eine ordentliche Abwasserbehandlung gewährleistet. Eine Motorwäsche sollte nur in Abstimmung mit einer Kfz-Werkstatt vorgenommen werden. Für die Innenreinigung wird empfohlen die Arbeiten durch eine spezialisierte Fachfirma durchführen zu lassen. Besonderes Augenmerk sollten die Besitzer auch auf die Reinigung des Lüftungssystems richten und dieses je nach Verschmutzungsintensität des Innenraumes komplett oder bis vor den Feinstaubfilter reinigen lassen. Bis dahin sollten die Ausblasöffnungen zugeklebt oder, wenn das technisch möglich ist, verschlossen werden.

Bleib noch das "Transportproblem". Wer eine Teilkaskoversicherung oder einen Schutzbrief für seinen Wagen hat, hat Glück. Mit einer Bescheinigung der Dekra, dass der Wagen nicht fahrbereit ist, greift die Deckung – und der Wagen kann zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden. Wer keinen Schutzbrief oder keine Versicherung hat, muss wohl selbst in Vorleistung treten und darauf hoffen, das Geld wenigstens zum Teil von der Debeka, dem Versicherer des Verursacherfahrzeuges, ersetzt zu bekommen. Sobald die Halter der betroffenen 166 Fahrzeuge das Gutachten in der Hand haben, sollten sie dies an ihre Versicherung weiterreichen, damit die den Schaden regulieren kann. Damit Ihr Fahrzeugschaden so schnell wie möglich abgerechnet werden kann, hat auch der Teilkaskoversicherer die Möglichkeit, das Gutachten direkt bei der Dekra anzufordern.


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