Handwerkskammer fordert Zuschüsse für Fahrt zur Berufsschule


Orthopädieschuhmachermeister Jörg Dittmer aus Amelinghausen, Orthopädieschuhmachermeister Lars Meyer aus Deutsch Evern, Thorsten Neumann, Inhaber von Heideglas Uelzen, Tobias Roeder, Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Eckhard Sudmeyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Foto: Thomas Versec.
Orthopädieschuhmachermeister Jörg Dittmer aus Amelinghausen, Orthopädieschuhmachermeister Lars Meyer aus Deutsch Evern, Thorsten Neumann, Inhaber von Heideglas Uelzen, Tobias Roeder, Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Eckhard Sudmeyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Foto: Thomas Versec.

Braunschweig. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade setzt sich für eine finanzielle Förderung von Auszubildenden durch das Land ein, die eine weiter entfernte Berufsschule besuchen müssen. Die Handwerkskammer fordert Ende der Benachteiligung von Auszubildenden.


In einem Gespräch mit Betriebsinhabern wurde die Dringlichkeit dieser Forderung deutlich. „In fast allen Bundesländern gibt es Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder den Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Nicht jedoch in Niedersachsen“, beklagt Eckhard Sudmeyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Dabei werde es in den betroffenen Berufen aufgrund der hohen Zusatzkosten für die Lehrlinge durch weit entfernten Berufsschulunterricht immer schwieriger, Nachwuchs zu gewinnen. „Wenn ein Aussterben von Berufen und künftige Versorgungsengpässe mit wichtigen handwerklichen Leistungen in der Region verhindert werden soll, wird es höchste Zeit für einen angemessenen Ausgleich dieser Kosten.“

In zahlreichen Ausbildungsberufen ist die Zahl der Auszubildenden schon heute zu gering, um eine wohnortnahe Beschulung vorzunehmen. Daher findet der Unterricht in Bezirks-, Landes- oder Bundesfachklassen statt, zum Teil also sogar in anderen Bundesländern. Auszubildenden entstehen dadurch hohe Fahrtkosten. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn der Unterricht in Blockform an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt wird. Beispiel Orthopädieschuhmacher: Lehrlinge in diesem Beruf müssen während der gesamten Ausbildungszeit neunmal für je vier Wochen zur Landesberufsschule nach Lübeck-Travemünde. „Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten für vier Wochen liegen bei 500 Euro. Das allein ist schon höher als die monatliche Ausbildungsvergütung in den ersten Lehrjahren“, sagt Orthopädieschuhmachermeister Jörg Dittmer aus Amelinghausen. Dazu kämen noch PKW-Fahrtkosten von rund 400 Euro. Um das Wochenende zu Hause zu verbringen, würden die Lehrlinge die Strecke achtmal im Monat fahren. Auch Thorsten Neumann, Inhaber von Heideglas Uelzen, ärgert sich darüber, dass Auszubildende keine Landeszuschüsse zu den Fahrtkosten der Berufsschule erhalten. „Im ersten Lehrjahr müssen unsere Glaserlehrlinge zweimal pro Woche zur Berufsschule nach Hannover. Das kostet im günstigsten Fall mit der Bahn schon mehr als 200 Euro im Monat und damit fast die Hälfte der Lehrlingsvergütung.“

Bis 1994 erhielten Auszubildende in Niedersachsen immerhin Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung bei auswärtigem Blockunterricht. Seither gehen sie leer aus. „Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg im letzten Jahr einen Anspruch auf ausreichende Kostenerstattung festgestellt hat und aktuell ein Auszubildender in Schleswig-Holstein klagen will, muss auch in Niedersachsen die Landespolitik aktiv werden. Die Auszubildenden brauchen mehr Unterstützung“, mahnt Kammerhauptgeschäftsführer Sudmeyer.


mehr News aus Braunschweig