Hat Podehl Gefälligkeiten für eine Beförderung gefordert?


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Um das Verfahren gegen den ehemaligen Wolfsburger Polizeichef Hans-Ulrich Podehl wird es nicht ruhiger: Medien berichten jetzt über Details, wie es zu der zweiten Anzeige gekommen sein könnte.


So soll es sich laut eines Berichtes des Norddeutschen Rundfunks (ndr), der sich wiederum auf Informationen der Braunschweiger Zeitung bezieht, bei dem Ermittlungsverfahren wegen "Vorteilsannahme" um die Beförderung einer Beamtin drehen. Bisher handele es sich allerdings um unbestätigte Angaben, die besagen er habe "Gefälligkeiten" für eine Beförderung ersucht.  Die Staatsanwaltschaft hat bisher zum Schutz der Beteiligten keine Angaben zu den genauen Anklagepunkten gemacht. Bekannt wurde am vergangenen Dienstag, dass ein zweites Verfahren gegen Podehl läuft. Die Staatsanwaltschaft verwies allerdings auf den noch jungen Ermittlungsstand und wollte keine Details preis geben.

Das erste Ermittlungsverfahren, eingeleitet weil Podehl der Kripo-Chefin Imke Krysta nachgestellt haben soll, wurde eingestellt (regionalHeute.de berichtete). Die Einstellung des Verfahrens begründete die Staatsanwaltschaft mit rechtlich nicht überschrittenen Grenzen. Zu den Einzelheiten der Vorwürfe sollte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes beider betroffener Personen keine weitere Stellungnahme folgen.


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