Hat sich das Parkkonzept an der Stadthalle bewährt?

von Nick Wenkel


In der Stadt Braunschweig wurden im letzten Jahr 182.000 Euro durch Parkgebühren eingenommen. Ein Teil davon an der Stadthalle. Foto: Archiv
In der Stadt Braunschweig wurden im letzten Jahr 182.000 Euro durch Parkgebühren eingenommen. Ein Teil davon an der Stadthalle. Foto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Im Jahr 2014 wurde ein Parkraummanagementkonzept im Umfeld der Stadthalle eingeführt. Nach drei Jahren war dies für Guido Geckeler, Mitglied der Links-Fraktion im Stadtbezirksrat, Anlass, nach einem Resümee zu fragen.


In der Sitzung des Stadtbezirksrats am 13. Februarfragte er, ob der Verwaltung eine Auswertung über die gegenwärtige Parkplatzsituation und die Zufriedenheit der betroffenen Bewohner vorliege oder eine solche geplant sei? Außerdem wollte er wissen wie hoch die Einnahmen durch die Bewohnerparkausweise unddurch Verstöße gegen die Parkordnung sind. Gleichzeitig erkundigte er sich auch über die Höhe der Ausgaben durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs sind.

Über zwei Millionen Euro durch Parkverstöße


Laut Verwaltung wurde mit dem Beschluss zur Umsetzung des Parkraummanagementkonzepts im Umfeld der Stadthalle auch eine Auswertung der Wirkungen des Konzeptes beschlossen. Diese Auswertung wurde durchgeführt. Das Ergebnis liege der Verwaltung vor und werde dem Stadtbezirksrat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. Komplizierter werde es bei den Ausweisen. Die Einnahmen aus Bewohnerparkausweisen würden in der Verwaltung nicht nach Parkbezirken aufgeschlüsselt erfasst. Gleiches gelte für die Einnahmen aus Parkverstößen. In 2016 wären stadtweit insgesamt 5.218 Bewohnerparkausweise ausgestellt wurden und Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 182.000 Euro erzielt. Die Einnahmen aus Parkverstößen lägen in 2015 und 2016 stadtweit insgesamt bei jeweils rund 2,3 Millionen Euro. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs koste für das gesamte Stadtgebiet hingegen rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bezirken oder Straßen sei auch hier nicht möglich.


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