Hochhaus-Aufzug außer Betrieb: Brandschutz oder „Schikane"?

von Nick Wenkel


Im Hochhaus der Otto-von-Guericke-Straße ist der Aufzug derzeit außer Betrieb. Foto: Anke Donner
Im Hochhaus der Otto-von-Guericke-Straße ist der Aufzug derzeit außer Betrieb. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Nachdem das Hochhaus an der Otto-von-Guericke-Straße bereits seit einigen Wochen immer wieder für Schlagzeilen sorgte, nun der nächste Rückschlag für die Mieter: Nach Angaben einer Anwohnerin sei der Aufzug in dem Wohnhaus derzeit außer Betrieb. Der Grund: Brandschutzrechtliche Maßnahmen. Die Stadt weiß von diesen Auflagen jedoch nichts.


Wie Stadtsprecher Adrian Foitzik gegenüber regionalHeute.de erklärt, sei die Außerbetriebnahme keine Maßnahme, die mit den Brandschutzauflagen der Stadtverwaltung in Zusammenhang steht oder von ihr angeordnet wurde. „Letztlich muss der Eigentümer die Gründe für die Fahrstuhl-Sperrung erläutern", erklärt Foitzik. Eine Anwohnerin sagte unserer Online-Zeitung, dass sie von einer „Schikane" des Eigentümers ausgehe, um den Auszug der Bewohner zu beschleunigen. Die beauftragte Firma, die den Aufzug außer Betrieb nehmen sollte, habe der Anwohnerin wohl erklärt, dass der Mieter dies im Hinblick auf den Brandschutz in Auftrag gab.

Stadt beauftragt Sicherheitsdienst


Bereits vor wenigen Tagen kündigte die Stadt an, dass einige Mieter weiterhin wohnen bleiben dürfen, sollten einige Maßnahmen durch den Eigentümer erfüllt werden. Darunter unter anderem das Beauftragen eines Sicherheitsdienstes und die Installation einer mobilen Brandmeldeanlage. Doch dies habe der Eigentümer bis dato nicht umgesetzt. „Ein Sicherheitsdienst war trotz der Ankündigung des Eigentümers bei mehreren Kontrollen in den vergangenen Tagen nicht im Hochhaus", erklärt Adrian Foitzik gegenüber regionalHeute.de. Daher habe die Bauordnung jetzt im Rahmen einer Ersatzvornahme einen Sicherheitsdienst beauftragt, der seit Freitag vor Ort ist. „So ist ein ausreichender Brandschutz gewährleistet, solange die von der Verwaltung angeordneten Maßnahmen noch nicht umgesetzt sind. So sollen Nutzungsuntersagungen vermieden werden und erreicht werden, dass Mieter nicht vorzeitig ausziehen müssen. Die Kosten werden beim Eigentümer geltend gemacht", sagte Foitzik abschließend.

Frist für Brandmeldeanlage


Da schon die Zusage eines Sicherheitsdienstes bisher nicht eingehalten wurde, habe die Stadt jetzt verfügt, dass die Installation einer mobilen Brandmeldeanlage wie vom Eigentümer angekündigt bis zum 30. November erfolgt sein muss. Ansonsten werde die Stadt auch hier eine Ersatzvornahme auf seine Kosten vornehmen.

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