Hochhaus-Räumung: Eigentümer zieht Kündigungen nicht zurück

von Nick Wenkel


Der Eigentümer kündigte an, den Wohnkomplex nur noch bis zum Ende des Jahres betreiben zu wollen. Die Kündigungen wolle er jedoch nicht rückgängig machen. Foto: Anke Donner
Der Eigentümer kündigte an, den Wohnkomplex nur noch bis zum Ende des Jahres betreiben zu wollen. Die Kündigungen wolle er jedoch nicht rückgängig machen. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Bereits gestern Abend kündigte die Verwaltung an, am heutigen Mittwoch im Hochhaus an der Theodor-Heuss-Straße die Umsetzung verschiedener brandschutzrechtlicher Maßnahmen zu überprüfen, damit 60 Mieter weiterhin dort wohnen bleiben dürfen. Nach der Untersuchung teilt die Stadt nun mit: Die 60 Mieter dürfen auch über den 31. Dezember 2017 hinaus vorerst bleiben.


Die Rechtsanwältin des Eigentümers des Hochhauses „Theodor Heuss“ an der Otto-von-Guericke-Straße habe der Stadtverwaltung heute schriftlich mitgeteilt, die vom städtischen Fachbereich Bauordnung und Brandschutz geforderten Auflagen schnellstmöglich und spätestens bis Ende November umzusetzen. Dies sei für die Stadtverwaltung die Voraussetzung, dass 60 Apartment-Wohnungen in dem Gebäude weiterhin genutzt werden können. Die Auflagen dienen dem Brandschutz und umfassen Maßnahmen wie eine mobile Brandmeldeanlage, Aufstellflächen für die Feuerwehr und die Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung. Zudem wird die Stadt die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes bis zur Umsetzung dieser Auflagen fordern.

Lediglich Neuvermietungen untersagt


Angesichts dieser Entwicklung werde die Stadtverwaltung die Wohnnutzung der 60 Apartments weiterhin dulden (regionalHeute.de berichtete). Obwohl eine Wohnnutzung planungsrechtlich an der Stelle nicht zulässig ist, wäre die Stadtverwaltung nun bereit, die Wohnnutzung über den 31. Dezember 2017 hinaus zu dulden und lediglich Neuvermietungen zu untersagen. Mit der heutigen Zusage des Eigentümers, den Brandschutzmängeln wie gefordert abzuhelfen, ist eine Kündigung der Mieter aus Sicht der Stadtverwaltung nicht nötig.

Eigentümer will Wohnkomplex nicht mehr betreiben


Allerdings hat der Eigentümer ebenfalls mitteilen lassen, dass er beabsichtigt, den Wohnkomplex nur noch bis Ende Dezember betreiben zu wollen. Er hat erklärt, die Kündigung, die er etwa 60 Mietern zum Jahresende zugestellt hat, nicht rückgängig zu machen. Grundsätzlich stehe die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe im Fachbereich Soziales und Gesundheit den betroffenen Mietern zur Beratung offen.

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