Hochwassersoforthilfe: Anträge jetzt stellen

von Sandra Zecchino


Hochwassersoforthilfe vom Land Niedersachsen kann nun beantragt werden. Symbolfoto: Anke Donner
Hochwassersoforthilfe vom Land Niedersachsen kann nun beantragt werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Helmstedt. Die Niedersächsische Landesregierung stellt nun 50 Millionen Euro für Hochwassergeschädigte und kommunale Infrastruktur bereit. Der Landkreis ist für die Bewilligung von Soforthilfen zuständig und nimmt ab sofort bis zum 15. November Anträge entgegen.


Mit der Soforthilfe sollen akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrückt werden. Sie richtet sich an Privathaushalte mit einem Mindestschaden von 5.000 Euro.

Pro erwachsener Person können 500 Euro beantragt werden, pro Kind 250 Euro, aber maximal 2.500 Euro pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich. Die Soforthilfe beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro.

Soforthilfe beantragen


Zum Beantragen der Soforthilfe muss das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben an den Landkreis gesendet werden. Dabei besteht die Möglichkeit, es per Post, E-Mail oder Fax einzureichen. Zusätzlich kann es zu den Öffnungszeiten direkt beim Landkreis abgegeben werden.

Der Antrag kann natürlich auch im Papierform beim Landkreis abgeholt werden oder auf Wunsch per Post zugesandt werden.

Weiter Fragen


Nähere Informationen können der „Richtlinie Soforthilfe Privathaushalte“ des Niedersächsischen Umweltministeriums entnommen werden.

Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich Feuerwehr/Katastrophenschutz Parkstraße 1
38350 Helmstedt
Telefon: 05351/121-1107
Fax: 05351/121-1624 soforthilfe@landkreis-helmstedt.de


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