Hohlräume am Rebenring - droht das an weiteren Stellen?

von Robert Braumann


Am Rebenring müssen Hohlräume verfüllt werden. Foto: Braumann/Archiv
Am Rebenring müssen Hohlräume verfüllt werden. Foto: Braumann/Archiv | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Auf dem Rebenring wird der Verkehr seit August, auf die beiden südlichen Fahrspuren geleitet. In beiden Fahrtrichtungen steht somit nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Hintergrund sind Hohlräume unter der Straße - droht dies an weiteren Stellen?


Umfangreiche geotechnische Untersuchung der letzten Wochen hatten ergeben, dass der Abschnitt zwischen Mittelweg und Bültenweg mehrere Hohlräume unter der Straße aufweist. Einige davon konnten bereits verfüllt werden, dennoch müssen unter dem Rebenring auf einer Länge von rund 560 Metern, Schmutzwasser und Regenwasserkanal erneuert werden. Die Arbeiten werden wohl bis 2018 andauern. Die P2-Ratsfraktion hatte bei der Verwaltung nachgefragt, ob so etwas auch an anderen Stellen drohe. Ähnliche Voraussetzungen seien in der Stadt einmal auf dem Rebenring zwischen Bültenweg und Mittelweg (Baujahr 1885-1890) anzutreffen, sowie auf dem Wendenring bis Hasenwinkel (Baujahr 1885).

Droht weiterer Ungemach?


Aufgrund der Erfahrungen in der Hans-Sommer-Straße und im Rebenring hatte die SE|BS im weiteren Verlauf des Rebenringes die Kanaltrassen mittels Georadar und Rammsondierungen geotechnisch untersuchen lassen, da die Kanäle dort vergleichbare Bedingungen wie Alter, Bauart, Material, Boden und Grundwasser aufweisen. Bei diesen Untersuchungen wurden im Kreuzungsbereich Rebenring/Mühlenpfordtstraße und im Kreuzungsbereich Rebenring/Hamburger Straße weitere Auflockerungen unterhalb der Fahrbahn festgestellt. Abschnitte, in denen die Tragfähigkeit des Untergrundes derzeit fraglich ist, wurden nun vorsorglich abgesperrt.In den abgesperrten Bereichen an der Einmündung Mühlenpfordtstraße und im Kreuzungsbereich Hamburger Straße werden Anfang nächsten Jahres provisorische Reparaturen stattfinden, sodass dort die verkehrsbehindernden Absperrungen aufgehoben werden können. Eine Erneuerung der gesamten Kanalstrecke wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Vergleichbare Voraussetzungen


Aus dem Zeitraum zwischen 1885 und 1890 bestehen zudem noch weitere Kanäle, die heute noch betrieben werden. Bei diesen handelt es sich laut Verwaltung jedoch nicht um Doppelstockkanäle, wie im aktuellen Störfall. Die Situation sei daher nicht mit dem Rebenring vergleichbar. Die Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie die Bauweise seien nicht in dem Maße störanfällig.

Wie wird kontrolliert?


Es gebe Kontrollen durch die Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS), dazu gehöre auch die turnusmäßige Untersuchung des Kanalnetzes in wiederkehrenden Untersuchungsintervallen von maximal 10 Jahren mittels Kamerabefahrung. Die SE|BS sei einer der wenigen Kanalnetzbetreiber in Deutschland, die alle Kanäle (rund 1.350 km) bereits mindestens einmal vollständig untersucht habe. Zudem werde die Straßenoberfläche vom städtischen Fachbereich Tiefbau und Verkehr regelmäßig kontrolliert und intakt gehalten. Bei Schäden werde umgehend reagiert.

Warum wurden die Schäden nicht erkannt?


Die optischen Inspektionen werden laut Verwaltung kontinuierlich von Experten der SE|BS entsprechend den gültigen Regelwerken ausgewertet. Festgestellte Schäden im Kanalnetz ordne man Schadensklassen zu und repariere sie nach Erforderlichkeit. Weiterhin erneuere man im Rahmen von Investitionen Kanäle mit schlechtem baulichem Zustand Allerdings könne mit der Standardmethode der Kamerabefahrung nur im Kanal selbst sichtbare Schäden festgestellt werden. Auflockerungen und Hohlräume im äußeren Bereich des Kanals, also im Erdreich,können nicht erkannt werden.Die jetzt im Rebenring zusätzlichen erfolgten geotechnischen Untersuchungen mittels Georadar und Rammsondierung, seien sehr aufwendig und man setze sie nur dann ein, wenn aufgrund von erkennbaren Verformungen der Straßenoberfläche der Verdacht auf Lagerungsdefekte bestehe. Die Doppelstockkanäle im Rebenring und im Wendenring seien zuletzt 2005 optisch inspiziert. Die Zustandsuntersuchungen hätten dabei nur geringe Schäden gezeigt. Da diese Bauweise ohnehin bis 2020 ausgetauscht werden müssen und die Befahrung 2005 keinen kritischen Befund ergeben hat, fand noch keine erneute Kamerainspektion statt.

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