IHK informierte über Datenschutz in der Unternehmenspraxis


Annette Karstedt-Meierrieks, Dr. Britta Alexandra Mester, Barbara Thiel. Foto: IHK
Annette Karstedt-Meierrieks, Dr. Britta Alexandra Mester, Barbara Thiel. Foto: IHK | Foto: IHK

Braunschweig. „Fangen Sie am besten noch heute Nacht damit an!“ Mit dieser Einschätzung im Hinblick auf ein datenschutzkonformes, zukunftsweisendes Datenmanagement waren sich die drei Expertinnen bei einer Veranstaltung einig, die die Industrie- und Handelskammer Braunschweig kürzlich organisiert hat.


Ab dem 25. Mai 2018 bilden die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) die Grundlage für das Management personenbezogener Daten. Es kommen neue Anforderungen auf die Unternehmen zu und zukünftig drohen hohe Bußgelder bei Verstößen. Die IHK Braunschweig informierte daher im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel: „Datenschutz in der Unternehmenspraxis – Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung“ ihre Mitgliedsunternehmen.

Was sind Datenschutzverstöße, die die Aufsichtsbehörde zukünftig ahnden wird? Wie wird diese mit dem vorgesehenen hohen Bußgeldrahmen von 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Gesamtumsatzes umgehen? Werden wir es zukünftig bei Datenschutzverstößen mit Abmahnwellen wie im Wettbewerbsrecht zu tun haben? Das waren die drängendsten Fragen der Teilnehmer in der Diskussionsrunde im Anschluss an die Vorträge.

Der Datenschutz wurde verschärft


Annette Karstedt-Meierrieks gab den Teilnehmern, orientiert an den Zielen der DS- GVO, einen Überblick über die ab Mai geltenden gesetzlichen Neuerungen. Jedem, der auf Vereinfachung hoffte, nahm Sie diese Illusion. „Der Datenschutz wurde verschärft, das muss man sich klar machen.“ Als Expertin für Datenschutzrecht im Dachverband der Industrie- und Handelskammern hat Sie den Gesetzgebungsprozess auf europäischer und nationaler Ebene begleitet. Sie kritisierte daher scharf, dass es der Politik, entgegen anderslautender Absichten, nicht gelungen sei, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Datenschutz zu entlasten. Ebenso deutlich machte Karstedt-Meierrieks allerdings, dass man zwar viel an der DS-GVO aussetzen könne, sich nun aber zügig auf deren Anforderungen einstellen müsse.

Mehr Macht für die Aufsichtsbehörden


Mit Spannung erwartet wurde der Vortrag von Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. Ihrer Behörde kommt zukünftig nicht nur ein verstärkter Beratungsauftrag zu, sondern auch die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen. Thiel hob hervor, dass die Aufsichtsbörden zukünftig mehr Macht haben werden, diese allerdings verantwortungsvoll nutzen werden. Im Vordergrund sieht sie daher auch zukünftig Aufklärung, Sensibilisierung und Beratung. Sanktionen drohten demnach insbesondere jenen, die sich „beratungsresistent“ zeigen. Deutlich hob Sie die verstärkte Abstimmung der Aufsichtsbehörden untereinander hervor, weshalb Unternehmen zukünftig mit einheitlichen Bewertungen rechnen könnten.

Dr. Britta Alexandra Mester von der datenschutz nord GmbH nahm für die Teilnehmer die Anwenderperspektive ein. DS-GVO und das BDSG-neu stellten zwar neue Anforderungen an das betriebliche Datenmanagement. Unternehmen könnten allerdings auf viele bereits bestehende datenschutzrechtliche Prozesse aufbauen. Zentrale Anforderung sei zukünftig, dass alle datenschutzrelevanten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden. Zudem verwies Mester darauf, dass Datenschutzverstößen eine zunehmende Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung zukomme. „Bei Datenschutzverstößen droht Unternehmen auch ein Imageverlust“.


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