Illegale Waffen können straffrei abgegeben werden


Illegale Waffen können derzeit wieder straffrei abgegeben werden. Symbolfoto: Alexander Panknin
Illegale Waffen können derzeit wieder straffrei abgegeben werden. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Besitzer illegaler Waffen haben ab sofort die Möglichkeit, diese straffrei abzugeben. Das geht aus der aktuell am 5. Juli neu gefassten Regelung des Waffengesetzes hervor. Die Stadt Braunschweig und die Polizeiinspektion Braunschweig appellieren, unerlaubt im Besitz befindliche Waffen aller Art straffrei abzugeben oder abholen zu lassen.


Die Stadt Braunschweig, Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, ist zuständige Waffenbehörde für das Braunschweiger Stadtgebiet. Waffen und Munition können - möglichst nach Terminvereinbarung - in der Richard-Wagner-Straße 1-2 abgegeben werden. Auf Wunsch können illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition auch von Polizei oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Waffenbehörde abgeholt werden. Weitere Infos sind erhältlich unter den Telefonnummern 0531 470-5719 oder 470-5725. Eine Abholung kann zudem bei jeder örtlichen Polizeidienststelle angefragt werden.

Mit dem neu gefassten Waffengesetz (§ 58 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1) ist eine Amnestieregelung zur straffreien Abgabe von unerlaubt im Besitz befindlichen Waffen und Munition in Kraft getreten. Bei der letzten gesetzlichen Amnestieregelung im Jahr 2009 wurden in Braunschweig 640 illegale Waffen abgegeben. Viele dieser im illegalen Besitz befindlichen Waffen waren zum Beispiel Erbstücke oder andere ältere Waffen.

Amnestieregel gilt bis 1. Juli 2018


Den Besitzern solcher illegalen Waffen soll durch die Amnestieregelung ein Anreiz gegeben werden, einen Weg aus der Illegalität zu finden. Ziel ist, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu reduzieren. Wer also unerlaubt in seinem Besitz befindliche Waffen und Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.

Von der Amnestieregelung umfasst ist auch das Führen einer illegalen Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienstelle. Damit entfällt eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Führens einer Waffe. Es ist dabei sicherzustellen, dass die abzugebenden Waffen weder schuss- noch zugriffsbereit sind und in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel Koffer oder Futteral, transportiert werden.

Im Rahmen der Amnestieregelung können auch Geschosse abgegeben werden, die nach dem neuen Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.5.4) nunmehr verboten sind. Das betrifft Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern enthalten. Nicht von der Amnestieregelung umfasst sind Kriegswaffen.

Neuregelungen zur Waffenaufbewahrung


Mit derÄnderungen des Waffengesetzes sind auch Neuerungen in Kraft getreten, die den Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anheben sollen. Dies teilt die Pressestelle der Stadt Wolfenbüttel mit. Für Waffenbesitzer ändern sich die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Bisher war es ausreichend, Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in Waffenschränken der Stufe A und B nach VDMA24992 aufzubewahren. Nach der Änderung des Waffenrechts dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen nur noch in Waffenschränken der Klasse 0, 1 oder höher nach EN 1143-1 verwahrt werden. Für bisher genutzte Waffenschränke gilt jedoch Bestandsschutz: Für bis zum 6. Juli 2017 erworbene und bei der zuständigen Waffenbehörde registrierte Waffenschränke, gilt eine Besitzstandswahrung. Es können auch weiterhin neu erworbene Waffen darin untergebracht werden. Mit dem Erreichen der Lagerkapazität dieses Behältnisses muss bei Neukauf aber ein Schrank erworben werden, der mindestens Stufe 0 DIN/EN 1143-1 entspricht.

Neu ist auch ein erlaubnisfreies Führen von wesentlichen Waffenteilen. Bei einer kurzfristigen Lagerung einer Schusswaffe zum Beispiel im Hotel oder beim Schüsseltreiben nach der Jagd, kann ein wesentliches Teil der Waffe entfernt werden, beispielsweise das Schloss oder der Vorderschaft und erlaubnisfrei (zum Beispiel in der Jackentasche) geführt werden.


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