Jahresbauprogramm 2018: 350.000 Euro fließen nach Braunschweig


Auch die Stadt Braunschweig profitiert von Zuschüssen des Landes. Symbolfoto: Archiv
Auch die Stadt Braunschweig profitiert von Zuschüssen des Landes. Symbolfoto: Archiv | Foto: Max Förster

Braunschweig. Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, hat in der vergangenen Woche in Hannover das Jahresbauprogramm 2018 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bekannt gegeben. Dabei profitiert in diesem Jahr auch die Stadt Braunschweig von den Zuschüssen.


Vorgesehen sind 2018 insgesamt 146 neue kommunale Straßenbauvorhaben in ganz Niedersachsen mit Zuschüssen in Höhe von über 26 Millionen Euro. Die 146 Projekte haben dabei ein Fördervolumen von über 76 Millionen Euro und verteilen sich über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei rund 160 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben werden in diesem Jahr mit rund 49 Millionen Euro bezuschusst. Damit werden in diesem Jahr kommunale Vorhaben mit einem Gesamtbetrag von etwa 75 Millionen Euro gefördert. Es handelt sich dabei ausschließlich um kommunale Projekte.

Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann erklärt: „Das Jahresbauprogramm ist ein wichtiges Instrument, um die kommunale Infrastruktur zu ertüchtigen. Mit den Fördergeldern versetzen wir die Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das betrifft sowohl den Neubau als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken."

Braunschweig erhält Zuschuss


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Verkehrsminister Bernd Althusmann. Foto: Frederick Becker



Zuden begünstigten Kommunen zählt auch die Stadt Braunschweig. Für den Neubau der Stadtstraße Nord erhält sie in diesem Jahr 350.000 Euro, insgesamt bis 2022 sogar rund 1,5 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für den Neubau der Stadtstraße Nord belaufen sich auf etwa 11 Millionen Euro.

Hintergrund


Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier "NGVFG"-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden hierrüber gut informiert. Die Jahresanteile der vorgesehenen Zuwendungen für 2019 sind vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers. Auch können sich Teilsummen erfahrungsgemäß noch im Laufe der Programmabwicklung aus verschiedenen Gründen verändern. Die teilweise sehr geringen und über mehrere Jahre gestreckten Teilsummen resultieren aus der begrenzten Fördermittel-Gesamtsumme und dem gleichzeitigen Bemühen, möglichst viele baureife Projekte gleichzeitig zu beginnen.


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