Jobcenter: 32 Flüchtlingsbürgen müssen mit Forderungen rechnen

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Das Braunschweiger Jobcenter hat 32 sogenannte Flüchtlingsbürgen angeschrieben und finanzielle Forderungen gestellt. Symbolfoto: Anke Donner
Das Braunschweiger Jobcenter hat 32 sogenannte Flüchtlingsbürgen angeschrieben und finanzielle Forderungen gestellt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Deutschlandweit erhalten momentan Personen, die vor einigen Jahren sogenannte Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge unterzeichnet haben, Anhörungsschreiben von den Jobcentern und werden aufgefordert, zum Teil erhebliche Zahlungen, die aus den Verpflichtungserklärungen resultieren, zu leisten. Auch in Braunschweig gibt es 32 solcher Fälle.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte das Thema in der Sitzung des Ausschusses für Integrationsfragen am Montag zur Sprache. Die SPD hatte bereits am vergangenen Dienstag im Sozialausschuss eine ähnliche Anfrage gestellt.

Hintergrund für das Vorgehen der Jobcenter liegen zum einen in einer geänderten bundesgesetzlichen Regelung und zum anderen in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2017. Mittlerweile seien auch vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht zahlreiche Klagen gegen die Bescheide der Jobcenter anhängig, denen von Experten allerdings nur wenig Erfolgsaussichten eingeräumt werden, heißt es in der Anfrage der Grünen. Das Land Niedersachsen habe mittlerweile erklärt, in dieser Angelegenheit keine Unterstützung für die betroffenen Menschen, die damals im guten Glauben und aus humanitären Gründen die Verpflichtungserklärungen unterzeichnet hätten, leisten zu wollen.

Die meisten Fälle ruhen derzeit


Aktuell habe das Jobcenter 32 Fälle, heißt es in der Antwort der Verwaltung. Die meisten davon würden bis zur Entscheidung durch das Gericht ruhen und würden vorher nur aufgenommen, wenn Verjährung drohe. In einem Fall sei auf eine Geltendmachung wegen unzumutbarer Belastung verzichtet worden. Ein weiterer Fall wurde geltend gemacht und befinde sich im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Hierbei geht es um eine Summe von 3.785,03 Euro. Die Gesamthöhe der Erstattungsansprüche beim Jobcenter belaufe sich auf zirka 700.000 Euro.

Einflussmöglichkeiten habe die Verwaltung auf das Jobcenter keine, betonte Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke am Montag im Integrationsauschuss. Man sei an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Auch Handlungsmöglichkeiten, den Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen, sieht die Verwaltung keine. Hanke erklärte aber, dass die Leistungsfähigkeit der Bürgen neu geprüft würden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sehe vor, dass niemand befürchten muss, durch die Zahlungen selbst in eine finanzielle Notlage zu geraten.


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