Justiz überfordert? Ermittlungspannen sind Nachtritt für die Opfer

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Mittlerweile wurde das Verfahren eingestellt. Symbolfoto: Archiv
Mittlerweile wurde das Verfahren eingestellt. Symbolfoto: Archiv

​Es ist ein Fall, der viele Fragen aufwirft und am Ende an den Fähigkeiten der Justiz zweifeln lässt. Dabei dürfte man meinen, dass es sich eigentlich - bei allem Respekt den Opfern gegenüber - um keine große Nummer handelt. Doch das Versagen der Justiz an diesem Fall beweist das Gegenteil und zeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden entweder unterfordert oder überlastet sind.


Zwei Mädchen werden Ende November 2017 auf einer Busfahrt von Braunschweig nach Wolfenbüttel von drei jungen Männern erst belästigt, dann beschimpft und eine von ihnen am Ende auch noch leicht verletzt (regionalHeute.de berichtete). Die Täter entkommen bis heute unerkannt und das, obwohl der Bus videoüberwacht wird. Dass die Aufnahmen aufgrund von Datenschutzbestimmungen nur 24 Stunden gespeichert bleiben, scheint den Behörden tragischerweise unbekannt zu sein. Erst drei Tage nach der Tat kam man auf die Idee das Videomaterial anzufordern.

Und warum weder der Busfahrer befragt wurde, an den sich eines der Mädchen gewendet haben will, noch ein öffentlicher Zeugenaufruf geschah, kann die Staatsanwaltschaft nicht beantworten. Die Ermittlungsakten würden hierzu keine Angaben enthalten. Das Verfahren wurde bereits eingestellt (regionalHeute.de berichtete auch hier).

All dies scheint eine ungeheuerliche Ermittlungspanne zu sein, die sich für die Opfer wie ein ordentlicher Nachtritt seitens des Staates anfühlen muss. Wenn unsere Behörden bereits an solch einfachen Basics scheitern, stellt sich die Frage, wie sie erst an den großen Straftaten verzweifeln müssen oder gar, welche Fehler in der Vergangenheit noch gemacht wurden.

Zusätzlich tragisch: Durch die erfolglose Ermittlung der Täter bleibt auch gleich eine ganze Gruppe von Menschen unter Generalverdacht.

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