Kein Recht auf Informationen? Die Piraten fragen nach


Die Piraten fordert mehr Informationen. Foto: Piraten
Die Piraten fordert mehr Informationen. Foto: Piraten



Braunschweig. Die Piratenfraktion im Rat der Stadt Braunschweig äußerte sich in einer Pressemitteilung zum Thema Transparenz und Informationsrecht. Die Mitteilung veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.

Fragen stellen gehört zum politischen Tagesgeschäft jeder Fraktion, denn nur so kann der Rat seine Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren, erfüllen. Den transparenz-verliebten Piraten allerdings zu antworten, dass sie etwas nicht wissen dürfen, grenzt geradezu an Leichtsinn. So geschehen bei einer Anfrage der Piratenfraktion im Rat der Stadt Braunschweig. Die anfänglichen Fragen richteten sich an die Braunschweiger Stadtmarketing GmbH (BSM) und bezogen sich auf genehmigte und abgelehnte Sondernutzungen aus Mai 2015 sowie die daraus resultierenden Einnahmen.

"Eine Routinefrage und dann so eine Antwort. Wir hätten nicht das Recht Informationen zu den Einnahmen zu erhalten, da diese privatrechtlich zwischen der BSM und den Nutzern vereinbart worden seien", fasst Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion, die Antwort der Verwaltung zusammen. [2] "Diese Antwort können wir nicht einfach stehen lassen. Vor allem nicht, wenn laut Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsens die Stadt zur Beantwortung verpflichtet ist." Das OVG entschied bereits 2009, dass "sich der Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds jedenfalls auf diejenigen Angelegenheiten einer öffentliche Aufgaben der Gemeinde wahrnehmenden GmbH [erstreckt, wenn] der Bürgermeister seinerseits als gesetzlicher Vertreter der Gesellschafterin „Gemeinde“ gem. § 51a Abs. 1, 2 GmbHG von der Gesellschaft Auskunft verlangen kann". [3]

"Sobald der Bürgermeister die Möglichkeit hat, die gewünschten Informationen von der Gesellschaft zu erhalten, ist er verpflichtet, sie an den Rat weiterzugeben. Und das ist bei der BSM der Fall, schließlich ist sie eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Braunschweig", erklärt Schicke-Uffmann das Urteil. "Natürlich haben wir da noch einmal nachgefragt."

Folgende Fragen werden beim Wirtschaftsausschuss am 26.8 beantwortet:

Wieso können die Preise trotz Urteil zu 10 LC217/07 vom 3. Juni 2009 des OVG Niedersachsen nicht genannt werden?

Nach welchen Kriterien werden die Preise für die unterschiedlichen Antragssteller festgelegt?

An wen wurden die jeweiligen Genehmigung jeweils zu welchem Preis erteilt? (Die Antwort zu dieser Frage bitte im nichtöffentlichen Teil.)


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Bürgermeister Bürgermeister Braunschweig