Knalleffekte an Silvester: Wann braucht man einen Waffenschein?

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Um das neue Jahr anzuschießen, werden jedes Jahr zu Silvester kleine und große Geschütze aufgefahren. Die einen erfreuen sich dabei an Lichterkerzen und Raketen, die anderen wollen den maximalen Effekt am Himmel sehen. Besonders beliebt sind dabei Schreckschusswaffen – doch wie gestaltet sich der Umgang mit der Pyrotechnik aus der Waffe? Ein regionaler Büchsenmachermeister klärte bereits im vergangenen Jahr  auf.

In der Silvesternacht dürfen sie aus dem Koffer geholt werden: die Schreckschusswaffen, die den Himmel erleuchten lassen sollen. Was im Umgang leicht erscheint, kann bei falscher Benutzung schnell zu einem gefährlichen Geschoss werden. 2003 hat der Gesetzgeber den Gebrauch rund um die Gas- und Signalwaffen neu geregelt: Erwerben und besitzen darf jeder eine Schreckschusswaffe, der volljährig ist. Die Waffe muss der zugelassenen Bauart entsprechen und das PTB-Zulassungszeichen tragen. Das Schießen von Pyrotechnik ist nur in der Silvesternacht ohne Waffenschein auf privatem Gelände gestattet. Hierbei ist zu beachten, dass der Hauseigentümer vorab seine Einverständnis erteilt hat. Außerhalb des privaten Geländes muss das ganze Jahr über für die Nutzung ein kleiner Waffenschein bei den örtlichen Behörden beantragt werden; dies gilt ebenso für den Transport (außer in der Silvesternacht.)

Der richtige Umgang mit den Waffen


Wichtig sei der richtige Umgang mit den Schreckschusswaffen, sagt der Senior-Inhaber des Braunschweiger Traditionsunternehmens Knappworst, Georg Knappworst. Der Büchsenmachermeister erklärt: „Man muss unbedingt darauf achten, dass man die Waffen immer senkrecht nach oben abfeuert und, was ganz elementar ist, sie immer gewissenhaft und nicht unter Einfluss von Alkohol einzusetzen.“ Des Weiteren müsse der Besitzer auch darauf achten, sie nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten abzufeuern. Vor jedem Verkauf einer solchen Waffe, klären die Knappworst-Mitarbeiter ihre Kunden auf, informieren über rechtliche Bedingungen und Handhabe.

Wer also über 18 Jahre alt ist, sich eine solche Waffe zum Abfeuern für Pyrotechnik für die Silvesternacht kauft, hat eine Menge dabei zu beachten. Sollte die Gesetzeslage nicht eingehalten werden, droht ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Wie man sieht, ist es zwar nicht verboten am 31. Dezember mit einer Signalwaffe zu feiern, jedoch sollten die Regeln beachten werden, sofern man das neue Jahr nicht mit einem Strafverfahren beginnen möchte.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Gas