Kommunalwahl: Wahl per Brief ab 15. August möglich


Auch zur Kommunalwahl gilt: Wer am Wahlsonntag aus gutem Grund nicht im Wahllokal wählen kann, hat bereits ab 15. August die Möglichkeit, seine Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu beantragen und kann auch gleich vor Ort in der Briefwahlzentrale wählen. Foto: Sina Rühland
Auch zur Kommunalwahl gilt: Wer am Wahlsonntag aus gutem Grund nicht im Wahllokal wählen kann, hat bereits ab 15. August die Möglichkeit, seine Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu beantragen und kann auch gleich vor Ort in der Briefwahlzentrale wählen. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Auch zur Kommunalwahl gilt: Wer am Wahlsonntag aus gutem Grund nicht im Wahllokal wählen kann, hat bereits ab 15. August die Möglichkeit, seine Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu beantragen und kann auch gleich vor Ort in der Briefwahlzentrale wählen. Vor fünf Jahren beantragten mehr als 24.000 Wahlberechtigte Briefwahl.

Anders als bei Europawahlen müssen Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, bei Kommunalwahlen keinen gesonderten Antrag stellen, um an den Wahlen teilnehmen zu können. Sie werden zur Kommunalwahl ohne eigenes Zutun ("von Amts wegen2) in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Eine Wahlbenachrichtigung werden damit auch etwa 8.000 Braunschweiger EU-Bürger erhalten, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.


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