Kontrolle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit


Die Stadt und der Landkreis Goslar führten als kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden Schwerpunktermittlungen gegen die „Schattenwirtschaft“ durch. Symbolfoto: Anke Donner
Die Stadt und der Landkreis Goslar führten als kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden Schwerpunktermittlungen gegen die „Schattenwirtschaft“ durch. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Landkreis. Als koordinierte Präventionsmaßnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr finden zweimal jährlich Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit statt. Auch die Stadt und der Landkreis Goslar führten als kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden im Rahmen dieser Aktionstage Schwerpunktermittlungen gegen die „Schattenwirtschaft“ durch.

Der Schwerpunkt lag diesmal auf Baustellen, auf KFZ-Betriebe und in Verdachtsfällen in handwerks- und gewerberechtlichen Tätigkeitsbereichen. Insgesamt wurden 13 Objekte, 15 Personen und 10 Betriebe überprüft. Dabei konnten mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt werden, die einer weiteren Ermittlung bedürfen. In neun Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In diesen Fällen ermittelt das Hauptzollamt in eigener Zuständigkeit weiter. In drei Fällen ist wegen möglicher Verstöße gegen die Gewerbeordnung weiter zu ermitteln. In weiteren drei Fällen ist wegen möglicher Verstöße gegen die Handwerksordnung weiter zu ermitteln. Zudem ist in drei Fällen wegen sonstiger Verstöße weiter zu ermitteln. Hierbei könnten Verstöße gegen die Brandsicherheit und den Immissionsschutz vorliegen. Die zuständigen Behörden werden entsprechend informiert. Außerdem wird in mehreren Fällen unter anderem wegen Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen durch das Hauptzollamt weiter ermittelt. Alle Verdachtsfälle werden näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Unterstützt wurden Stadt und Landkreis bei ihren Überprüfungen durch Beamte des Hauptzollamtes Göttingen. Deren Augenmerk liegt unter anderem auf der Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Hierunter fallen insbesondere die Aufdeckung von Scheinselbständigkeit, Mindestlohnverstöße, des Werkvertrags- und Leistungsmissbrauchs, die Sofortmelde- sowie Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren. Unter den Internetadressen www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung und www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de können weitere Informationen zum Thema „Schwarzarbeit“ abgerufen werden.


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