Kulturförderung soll flexibler werden

von Jan Borner


Der Kreistag des LK Wolfenbüttel wird am 20. Juli über das neue Zuwendungsverfahren der Kulturförderung entscheiden. Symbolbild/Foto: Anke Donner
Der Kreistag des LK Wolfenbüttel wird am 20. Juli über das neue Zuwendungsverfahren der Kulturförderung entscheiden. Symbolbild/Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Gegen Ende vergangenen Jahres hat der Kreisrat die Umsetzung einer Kulturentwicklungsplanung des Landkreises beschlossen, deren zentraler Aspekt die Umstrukturierung des Zuwendungsverfahrens von Kulturförderung ist. Vereinen und Institutionen soll es demnächst leichter gemacht werden, kulturelle Veranstaltungen und Projekte fördern zu lassen. Jetzt liegt ein neu erarbeitetes Modell der Kulturförderung vor, welches das Zuwendungsverfahren transparenter, flexibler und nachhaltiger machen soll. Am 20. Juli wird der Kulturrat über die Einführung des Modells entscheiden.  

Makel des alten Systems


Zurzeit sind die meisten Zuwendungen im Kulturhaushalt als Festbetragsfinanzierung gebunden, was wenig Spielraum für einmalige Zuschüsse oder außerplanmäßige Projektförderungen lasse und wenn, dann seien diese erst am Ende eines Haushaltsjahres möglich, so heißt es kritisch in dem Beschlussvorschlag zum neuen Zuwendungsverfahren. Außerdem können bisher neue größere Kulturprojekte immer erst für das folgende Haushaltsjahr geplant und bezuschusst werden, was die Entscheidungsprozesse zur Kulturförderung stark verlangsame und der Schnelllebigkeit und Innovationskraft des Kulturbetriebes nicht angemessen sei. So könne der Landkreis zurzeit nur schwer eine Aufgabe als Impulsgeber wahrnehmen. In diesem Zusammenhang habe es auch schon die Kritik gegeben, dass der Kreis der Geförderten Institutionen und Vereine eine „geschlossene Gesellschaft“ sei, die nur wenigen offen stehe.

Das Drei-Säulen-Modell


Anhand eines sogenannten "Drei-Säulen-Modells" der Kulturförderung sollen alle diese Mankos beseitigt werden. Dieses Modell unterscheidet zwischen einer institutionellen Förderung, einer kontinuierlichen Kleinförderung und einer Projekt- bzw. Konzeptionsförderung. Bei der institutionellen Förderung kann für eine bestimmte Laufzeit eine konstante jährliche Fördersumme beantragt werden. Bei der kontinuierlichen Kleinförderung kann mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine konstante jährliche Fördersumme beantragt werden, wobei die Förderanträge jährlich gestellt werden müssen und bei der Projekt- bzw. Konzeptionsförderung können zeitlich und sachlich abgegrenzte kulturelle Vorhaben bezuschusst werden. Hierbei kann die Abdeckung einer verbleibenden Finanzierungslücke, sofern eigene Mittel und Drittmittel nicht ausreichen, beantragt werden.

Einführung einer Kulturkommission


Zur flexiblen Gestaltung der Mittelvergabe soll ein Entscheidungsgremium, die sogenannte Kulturkommission, eingerichtet werden, die bei jedem Projektantrag auch den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Effizienz Rechnung tragen soll. In einer konstituierenden Sitzung soll die Kulturkommission außerdem über Ziele, Qualitäts- und Förderkriterien der Kulturförderung des Landkreises entscheiden und soll schließlich eigenständig über Höhe und Art einmaliger Projekt- bzw. Konzeptionsförderung von 500,- bis 10.000,-€ entscheiden können. Über außerplanmäßige Anträge bis zu 3.000,-€ soll außerdem auch der Landrat oder die Landrätin entscheiden können.

Aussicht


Im Falle der Umsetzung des neuen Modells sind alle derzeit geförderten Vereine und Verbände ungeachtet der Art der beantragten Zuwendung aufgefordert, sich zum 31.10.2015 bei der Fachabteilung Kultur & Medien neu für die Förderung zu bewerben. Wie Kreis-Pressesprecherin Kornelia Vogt auf Nachfrage mitteilte, sei das "Drei-Säulen-Modell" der Kulturförderung im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes Bildungszentrum, das kürzlich tagte, prinzipiell sehr positiv aufgenommen worden. In Bezug auf die zu bildende Kulturkommission habe es allerdings noch Beratungsbedarf gegeben, bevor der Kreistag am 20. Juli über die Einführung des neuen Zuwendungsverfahren entscheidet.


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