Kundgebungen zur Pogromnacht: Bragida darf sich versammeln

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Bragida darf die Versammlung abhalten: für Montag, 9. November, dem Jahrestag der Pogromnacht, sind bei der Stadt Braunschweig für den Platz der Deutschen Einheit zwei Versammlungen mit anschließendem Aufzug angezeigt worden – eine von der Bragida-Bewegung und eine weitere vom Bündnis gegen Rechts, mit anschließendem Aufzug.

Bragida erwartet 300 Teilnehmer, das Bündnis gegen Rechts 500. „Die polizeiliche Gefahrenprognose hat ergeben, dass die zeitgleiche beziehungsweise zeitlich nahe Durchführung der Versammlungen in räumlicher Nähe auf dem Platz der Deutschen Einheit nicht möglich ist, ohne dass grobe Störungen der Versammlungen oder gewalttätige Auseinandersetzungen zu erwarten wären“, erläutert Ordnungsdezernent Claus Ruppert. „Uns ist bewusst, dass die Frage, wer am 9. November wo demonstriert, politisch emotional diskutiert wird. Die Stadt Braunschweig als Versammlungsbehörde muss sich indes bei ihrem Handeln an Recht und Gesetz halten. Sie sieht deshalb zu den getroffenen Entscheidungen keine rechtssichere Alternative.“

Da Bragida die Erstanmelderin war, habe die Stadt das Erstanmelderprivileg beachten müssen. Die Anzeige von Bragida ging vor derjenigen des Bündnisses gegen Rechts bei der Versammlungsbehörde ein. Darüber hinaus sei der örtliche Bezug der angezeigten Versammlungen zu berücksichtigen. Thema der „Bragida“-Kundgebung solle in besonderer Weise der Mauerfall am 9. November 1989 sein, während das Bündnis gegen Rechts insbesondere an die Reichspogromnacht vom 9. November 1938 erinnern will.

Eine Frage des Themenbezugs – und des Ortes


„Weil beide Versammlungen einen Themenbezug zum angemeldeten Versammlungsort und -tag haben, war eine entsprechende Grundrechtsabwägung vorzunehmen“, erläutert Stadtrat Claus Ruppert. Ein Ausweichplatz für das Versammlungsthema „Mauerfall“, in besonderer Weise symbolisiert durch das Mauerfragment auf dem Platz der Deutschen Einheit, habe nicht angeboten werden können. Für eine Demonstration, die an die Reichspogromnacht erinnern wolle, sei aber der Domplatz mit dem Fritz-Bauer-Platz ein angemessener, symbolträchtiger Standort: Der spätere Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der die so genannten Auschwitz-Prozesse initiierte, wurde als Sohn jüdischer Eltern von den Nazis verfolgt und in die Emigration gezwungen. Zugleich finde die Kundgebung in räumlicher Nähe zu derjenigen auf dem Platz der Deutschen Einheit statt, so dass der Charakter einer Gegendemonstration gewahrt sei.

Der Aufzug des Bündnisses gegen Rechts habe nicht bestätigt werden können, weil er den zuvor ordnungsgemäß angezeigten Aufzug von Bragida verhindert hätte, sagte Ruppert weiter. Zudem habe das Bündnis im Kooperationsgespräch angekündigt, ohnehin wahrscheinlich auf einen Aufzug verzichten zu wollen.


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