Ladendieb auf frischer Tat ertappt - Geldstrafe am Folgetag


Symbolbild: Rudolf Karliczek
Symbolbild: Rudolf Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Werkzeugs beobachtet. Weil er in Deutschland lediglich über einen sogenannten gelockerten Wohnsitz verfügt, wurde er zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens festgenommen und durch das Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies teilt die Polizei mit.


Am späten Montagnachmittag beobachtete der Mitarbeiter eines Baumarkts einen 35-jährigen Mann, wie er mit der Ersatzklinge eines Teppichmessers die Verpackung eines Laserentfernungsmessers öffnete. Die Ware verstaute er in seiner Hosentasche, während er die Umverpackung in einem anderen Regal verschwinden ließ.

Nachdem der Zeuge den Handwerker hinter dem Ausgang des Marktes angesprochen und die Polizei verständigt hatte, räumte der 35-Jährige den Diebstahl ein.

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz


Weil die Polizei in den Hosentaschen des Mannes zudem noch Betäubungsmittel auffand, wurde nicht nur ein Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde wegen des Diebstahls ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, sodass der Mannbereits am Dienstag durch das Amtsgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe verurteilt werden konnte.


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