Land fördert städtische Inklusionsprojekte


Symbolfoto: Marc Angerstein
Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Braunschweig. Aus dem vom Land Niedersachsen neu aufgelegten Programm zur Förderung von Inklusionsprojekten auf kommunaler Ebene erhält die Stadt Braunschweig für zwei städtische Vorhaben jeweils die Höchstförderung in Höhe von 50.000 Euro, also insgesamt 100.000 Euro.


Es handelt sich um Projekte des Fachbereichs Stadtgrün und Sport, für die im Herbst 2016 erfolgreich Förderanträge beim Land gestellt wurden.

Zum einen sollen Menschen mit Behinderungen die Spielangebote auf dem Spielplatz „An der Matthäus-Kirche“ besser nutzen können. Der Spielplatz umfasst ein großzügig angelegtes, rund 4.700 Quadratmeter großes Areal im Östlichen Ringgebiet. Er ist gut zu erreichen und hat eine direkte Verbindung zum Prinz-Albrecht-Park als beliebte, häufig frequentierte Grün- und Freizeitanlage. Es ist vorgesehen, große Teile des Spielplatzes barrierefrei zu gestalten und abgängige Spielgeräte durch neue, speziell im Blick auf die Inklusion gestaltete zu ersetzen. Das Kostenvolumen beträgt ca. 125.000 Euro; davon werden anteilig 50.000 Euro vom Land Niedersachsen bereit gestellt. Der Umbau des Spielplatzes soll voraussichtlich im Juni 2017 beginnen und im Herbst abgeschlossen sein.

Das zweite Projekt beschäftigt sich mit der Aus– und Fortbildung von Ehrenamtlichen im Behindertensport und der Einsetzung von vereinsinternen Inklusionsmanagern. Hierbei sollen möglichst viele Personen in den Sportvereinen speziell geschult werden, die dann als Sportassistenten oder lizensierte Übungsleiter im Behindertensport tätig werden. Ziel ist es, das Spektrum inklusiver Sportangebote in Braunschweig zu verbreitern. Auf Vereinsebene sollen darüber hinaus selbst betroffene oder im Umgang mit behinderten Menschen erfahrene Personen als Ansprechpartner und Inklusionsmanager fungieren und niederschwellig das Sportangebot mit dem interessierten Personenkreis zusammenführen. Die Verwaltung wird den Gremien ein entsprechendes, auf zwei Jahre ausgelegtes Förderprogramm mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 100.000 Euro (50.000 Euro vom Land) zur Beschlussfassung vorlegen.


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