Landesrechnungshof kritisiert erneut SBK - Hoffmann kontert


Dr. Gert Hoffmann Tobias Henkel mussten erneut Stellung zu Vorwürfen des Landesrechnungshofes nehmen. Foto: Archiv/Robert Braumann
Dr. Gert Hoffmann Tobias Henkel mussten erneut Stellung zu Vorwürfen des Landesrechnungshofes nehmen. Foto: Archiv/Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Wie vor knapp einem Jahr ist die Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz (SBK) ins Visier des Landesrechnungshofes geraten. In einer Pressemitteilung fordert das Gremium, das Ministerium für Wissenschaft und Kultur solle rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen die SBK einleiten. Deren Vertreter kontern die Vorwürfe.


Unter der Überschrift "Man gönnt sich ja sonst nichts"prangert derNiedersächsische Landesrechnungshof an, dass die Ausgaben für die Eigenverwaltung der Stiftung in den letzten zehn Jahren von 150.000 auf 930.000 Europro Jahr gestiegen seien. Der Rechnungshof stellte fest, dass "die Ausgabenzuwächse nicht zuletzt durch erhebliche Repräsentations- und Bewirtungsaufwendungen, zahlreiche Dienstreisen der Führungsebene sowie durch äußerst repräsentative Dienstwagen verursacht wurden". Die Stiftung finanziere zudem aus Marketinggründen diverse Maßnahmen, die nicht von ihrem gesetzlichen Auftrag und dem Gebot wirtschaftlichen Verwaltungshandelns gedeckt wären.

Auf den gesetzlichen Auftrag konzentrieren


"Die im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht mehr vertretbaren Ausgaben für die Eigenrepräsentation konterkarieren wegen des damit verbundenen Mittelabflusses den gesetzlichen Primärauftrag der
Stiftung, mit möglichst hohen Erträgen aus dem Stiftungsvermögen ihre Destinatäre zu fördern", heißt es in der Pressemitteilung. Nach Auffassung des Rechnungshofs müsse sich die Stiftung künftig stärker an ihrem gesetzlichen Auftrag orientieren. Dieser bestehe darin, aus den Erträgen der beiden Teilvermögen „Vereinigter Kloster- und Studienfonds“ und „Braunschweig-Stiftung“ insbesondere kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke sowie die Technische Universität Braunschweig, das Staatstheater Braunschweig und das Braunschweigische Landesmuseum finanziell zu unterstützen.

SBK: Status der Stiftung hat sich geändert


Dazu nehmen SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann und Direktor Tobias Henkel wie folgt Stellung: "In der ungewöhnlich polemischen Pressemitteilung des Landesrechnungshofes wird wieder einmal deutlich, dass es vor allem um einen erheblichen Dissens über die gesetzliche Aufgabenzuweisung an die SBK seit 2005 geht. Der Rechnungshof will nicht zur Kenntnis nehmen, dass der Landtag 2005 der SBK im Vergleich zu dem früheren Status der Vermögensverwaltung der Stiftungen eine viel weitergehende Aufgabenstellung eingeräumt hat, nämlich die kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig zu wahren und zu fördern (§ 3 Abs. 1 Errichtungsgesetz der SBK). Das geschah politisch bewusst als Ausgleich zur Abschaffung der Bezirksregierung. Dieser Auftrag hat nach Auffassung des Stiftungsrates eben auch einen größeren Aufwand an Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation und Wirkung regional und überregional zur Folge. Die positive Resonanz gibt der SBK dabei Recht.

Völlig falsch ist der Eindruck, dass darunter die Destinatäre des Teilvermögens Braunschweig-Stiftung – also das Braunschweigische Landesmuseum, das Staatstheater Braunschweig und die Technische Universität Braunschweig – oder die vielen kirchlichen, kulturellen oder sozialen Projektförderungen aus dem Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds gelitten hätten. Im Gegenteil: Die SBK konnte ihre Fördertätigkeit zu Gunsten der vielen Partner in der ganzen Region in den letzten zwölf Jahren weiter ausbauen.

Fehler in der Hektik des Tagesgeschäftes


Die SBK räumt aber ein, dass es im Zuge des in der Tat enormen Zuwachses an Aufgaben und Arbeit zu Unzulänglichkeiten und Fehlern in der Hektik des Tagesgeschäfts gekommen ist. Dies wird abgestellt – unter anderem auch dadurch, dass die SBK jetzt endlich in die Lage versetzt wird, im Hinblick auf ihre personelle Ausstattung diesen Aufgaben gerecht werden zu können. Darauf hatte der Stiftungsrat seit längerem gedrungen. Ansonsten sieht die SBK jeder rechtlichen Debatte über ihre Aufgaben und die Wahrnehmung derselben gelassen entgegen. Ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Lothar Hagebölling, das ihre Auffassung bestätigt, harrt schon seit längerem der substantiierten Befassung auch durch den Landesrechnungshof. Hagebölling hatte darin resümiert: „Mit Blick auf den Inhalt der Stiftungsaufgaben ging es dem Gesetzgeber also nicht um eine bloße Fortsetzung und Aktualisierung der historischen Fördertatbestände. Vielmehr wollte der Niedersächsische Landtag die neue Stiftung als institutionalisierte zentrale Wahrerin der kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig aufgestellt wissen.“ Stiftungsrat und Direktor würden es sehr begrüßen, wenn der Landesrechnungshof sich damit nun inhaltlich endlich eingehend auseinandersetzen und ausschließlich rechtlich argumentieren würde.

Hoffmann: „Man will uns kleinhalten“


Präsident Dr. Gert Hoffmann, der bekanntlich sein Amt am 30. Juni an Braunschweigs Oberbürgermeister Ulrich Markurth übergibt, abschließend zu alledem: „Letztlich läuft es doch darauf hinaus: Man will uns kleinhalten. Das habe ich nicht akzeptiert, der Stiftungsrat auch nicht, und mein Nachfolger wird das auch nicht tun.“

Bereits im letzten Jahr gab es zwischen SBK und Rechnungshof eine Konroverse:

https://regionalbraunschweig.de/kritik-an-stiftung-braunschweigischer-kulturbesitz-was-sagt-die-stadt/


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